Unser tägliches Leben ist durch den Umgang mit einer Vielzahl von Produkten geprägt. Das Kernanliegen der Produktsicherheit ist der Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor Produkten, welche die Sicherheit und Gesundheit gefährden.
In Deutschland ist für die Sicherheit von Geräten, Produkten und Anlagen das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) mit seinen Verordnungen erlassen worden. Für dessen Vollzug sind die Bundesländer zuständig. Das am 1. Dezember 2011 in Kraft getretene Produktsicherheitsgesetz stellt die Grundlage für das behördliche Handeln der Marktüberwachungsbehörden dar – mit dem Ziel, ein hohes Sicherheitsniveau für das Bereitstellen von Produkten auf dem Markt zu gewährleisten. In den Verordnungen wird die Beschaffenheit sicherer Produkte wie zum Beispiel von Niederspannungsgeräten, Druckbehältern und Maschinen, aber auch von Kinderspielzeug festgelegt.
Auf europäischer Ebene ist 2008 mit der Verabschiedung der EU-Verordnung über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten (EU-Verordnung Akkreditierung und Marktüberwachung) die Marktüberwachung auch europäisch auf eine einheitliche rechtliche Basis gestellt worden. Ziel ist eine national sowie international effiziente Marktüberwachung und damit der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor unsicheren Produkten.