Lärm ist eine der größten und gleichzeitig am meisten unterschätzten Umweltbelastungen für Menschen. Als Lärm werden Geräusche bezeichnet, die von Betroffenen als unerwünscht oder belästigend empfunden werden. Die subjektive Wahrnehmung und Bewertung spielt dabei eine wichtige Rolle: Wer ein Geräusch verursacht, empfindet es meist weniger störend als jene, die dieses Geräusch unfreiwillig ertragen müssen.
Zahlreiche Menschen sind Geräuschen ausgesetzt, die sie als störend oder gar belastend empfinden. Umfragen zufolge fühlen sich weit mehr als die Hälfte der Bevölkerung durch Lärm in ihrem Wohnumfeld gestört oder belästigt. Hauptlärmquelle ist demnach der Straßenverkehr, gefolgt von Lärm aus der Nachbarschaft, von Gewerbebetrieben und von Flug- und Schienenverkehr. Oft wirken mehrere Lärmquellen zusammen, wodurch sich die Belastung für Betroffene verstärkt.
Gesundheitliche Auswirkungen
Lärm bedeutet für den Körper Stress und kann zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen, wie beispielsweise Nervosität, Schlafstörungen, Lern- und Konzentrationsstörungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und ein erhöhtes Herzinfarktrisiko. Kurzzeitige hohe Schallpegel oder eine dauerhaft hohe Geräuschbelastung können zu Gehörschäden führen, bis hin zur Schwerhörigkeit. Hohe Geräuschpegel treten nicht nur an geräuschintensiven Arbeitsplätzen auf, sondern auch in der Freizeit, zum Beispiel durch laute Musik.
Lärm vermeiden und begrenzen
Der Schutz der Menschen vor Geräuschen wird durch eine Vielzahl von Verordnungen und Einzelfallregelungen sichergestellt. Zum Beispiel gelten für Sport- und Freizeitanlagen andere Regelungen als für technische Anlagen oder für Verkehrslärm. Die Zielsetzung ist dabei stets, Beeinträchtigungen durch Lärm möglichst zu vermeiden oder diese zu begrenzen.
Hörbarer Schall wird über die Luft und über feste Gegenstände wie zum Beispiel Wände und Decken von Wohnungen übertragen. Darüber hinaus können sich mechanisch erzeugte Wellen auch im Erdboden ausbreiten und Gebäude oder Gebäudeteile zu Schwingungen anregen. Von den im Gebäude befindlichen Menschen werden diese als Erschütterungen oder Vibrationen wahrgenommen. Erschütterungsimmissionen werden vor allem durch Industrieverfahren, Baumaßnahmen und Verkehr hervorgerufen. Die Beurteilung, ob diese Einwirkungen schädlich oder belästigend sind, erfolgt anhand von technischen Regeln.
Das Umweltministerium wird fachlich unterstützt von der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. Die LUBW berät die Immissionsschutzbehörden des Landes bei fachlichen Fragen zu den Themen Lärm und Erschütterungen und unterstützt sie unter anderem durch Messung und Bewertung von Lärm- und Erschütterungseinwirkungen sowie bei der Prüfung von Gutachten.