BERATUNG UND ÜBERWACHUNG

Gewerbeaufsicht

Mann hält Schutzhelm unterm Arm

Die Gewerbeaufsicht in Baden-Württemberg hat ein umfangreiches Aufgabenspektrum in den Bereichen Immissionsschutz, Arbeitsschutz, Anlagen-, Betriebs- und Chemikaliensicherheit, Marktüberwachung, Abfallwirtschaft, Industrieabwässer und Strahlenschutz. Einen Überblick darüber gibt der Jahresbericht.

Die Aufgaben der Gewerbeaufsicht im Arbeits- und Umweltschutz werden von den 44 Stadt- und Landkreisen wahrgenommen. Auch die vier Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen sind in diesem Aufgabenfeld tätig, wobei diese sich im Wesentlichen auf umweltrechtlich bedeutsame Anlagen wie die Anlagen nach der IE-Richtlinie und Betriebsbereiche nach Störfall-Verordnung konzentrieren.

Bei Anlagen nach der IE-Richtlinie handelt es sich um solche Anlagen, die umweltrelevante Auswirkungen haben können. Hierzu gehören Anlagen, die einer Genehmigung nach der 4. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz bedürfen. Außerdem nehmen die Regierungspräsidien Aufgaben der Chemikalien- und Produktsicherheit einschließlich der Medizinprodukte, der Marktüberwachung, des Strahlenschutzes, des Mutterschutzes und des Heimarbeiterschutzes wahr.

Die Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg betreuen insgesamt circa 270.000 Betriebe, die Regierungspräsidien entsprechend ihrer Zuständigkeit für die umweltrechtlich bedeutsamen Betriebe circa 1.000 weitere Betriebe. In allen betreuten  Betrieben werden insgesamt etwa 3,7 Millionen. Arbeitnehmer beschäftigt. 

Eine Schlüsselfunktion hat die zentrale Stelle für die Vollzugsunterstützung (ZSV) beim Regierungspräsidium Tübingen. Sie stellt den Bürgern, Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie allen Beschäftigten der Gewerbeaufsicht die Internetplattform mit aktuellen Informationen zur Verfügung.

Der gewerbeärztliche Dienst ist im Landesgesundheitsamt Abteilung 9 beim Regierungspräsidium Stuttgart angesiedelt und arbeitet landesweit mit den Regierungspräsidien und Kreisen zusammen.

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