Zu den in Baden-Württemberg auftretenden geologisch bedingten Naturgefahren gehören Erdbeben, gravitative Massenbewegungen wie Rutschungen oder Felsstürze, aber auch Verkarstungs-, Setzungs- und Hebungsprozesse.
Verglichen mit anderen geologisch aktiven Regionen ist das Risiko durch Geogefahren in Baden-Württemberg eher gering. Geologisch bedingte Naturgefahren verursachen aber auch hier immer wieder Schäden an Gebäuden und Infrastruktur. Eine gute Kenntnis der Geogefahren und der gefährdeten Bereiche ist daher essenziell, um geeignete Maßnahmen zu ergreifen und die Risiken zu minimieren.
Besonders die Fachbereiche Landeserdbebendienst und Landesingenieurgeologie des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) im Regierungspräsidium Freiburg befassen sich mit den Geogefahren in Baden-Württemberg.
Landeserdbebendienst Baden-Württemberg (LED)
Der Landeserdbebendienst Baden-Württemberg (LED) führt Erdbebenmessungen durch, stellt echtzeitnah Erdbebeninformationen für das Lagezentrum des Innenministeriums, den Katastrophenschutz und die Öffentlichkeit zur Verfügung, erfasst Wahrnehmungen und Schäden bei Erdbeben und berät bei seismologischen Fragestellungen die öffentliche Hand.
Zur seismischen Überwachung betreibt er im Land ein Netz aus gegenwärtig rund 50 Messstationen, an denen Erdbeben, aber auch Bodenerschütterungen anderen Ursprungs registriert und automatisch in die Zentrale nach Freiburg übertragen werden. Zusammen mit dem Landeserdbebendienst Rheinland-Pfalz bildet der Landeserdbebendienst Baden-Württemberg seit 2011 den Verbund „Erdbebendienst Südwest“.
Digitale Gefahrenhinweiskarte hilft Gefahren einzuschätzen
Seit 2014 gibt das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau die digitale ingenieurgeologische Gefahrenhinweiskarte von Baden-Württemberg heraus. In dieser werden die Naturgefahren Massenbewegungen (Rutschungen, Steinschlag/Felssturz), Verkarstung (Dolinen, Erdfälle) sowie setzungs- und hebungsgefährdeter Baugrund dargestellt.
Diese ist auf die Belange der Raumplanung ausgerichtet. Sie dient Ministerien, Fachbehörden, Kreis- und Kommunalverwaltungen sowie Wirtschaftsunternehmen und Bürgerinnen und Bürgern als erste Grundlage, um Gefahren einzuschätzen. Ziel ist es, Schäden durch vorausschauende Planung zu verhindern oder zu minimieren.
Bei größeren Schadensereignissen werden die Fachleute des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau über die Alarmpläne der Landkreise kontaktiert.