Bodenschutzrecht

Rechtliche Grundlagen und zuständige Behörden

Die zentralen Vorgaben sind im Bodenschutzrecht geregelt. Darin ist auch die Zuständigkeit der Behörden festgelegt, an die Sie sich mit Ihren Anliegen wenden können.

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Die zentralen Rechtsvorschriften für die Vorsorge und die Gefahrenabwehr im Bodenschutz sind das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) und das Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz (LBodSchAG). Wesentliches Ziel der Vorgaben ist es, Bodenfunktionen nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen.

Das heißt, schädliche Bodenveränderungen sind abzuwehren, Boden und Altlasten sind zu sanieren, und es ist Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Beeinträchtigungen der natürlichen Bodenfunktionen und der Archivfunktion sollen bei Einwirkungen auf den Boden so weit wie möglich vermieden werden.

Bodenschutzrecht ist weit mehr als der Vollzug des Bundes-Bodenschutzgesetzes und des Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetzes. Bodenschutzrechtliche Regelungen zu materiellen Anforderungen beim Umgang mit Böden finden sich auch in anderen Rechtsbereichen wie beispielsweise dem Abfallrecht, Düngerecht und Immissionsschutzrecht.

Belange des quantitativen, flächenhaften Bodenschutzes (schonender und sparsamer Umgang mit Boden) sind im Baurecht und im Raumordnungsrecht enthalten. Schließlich ist Boden auch Teil des Naturhaushalts und deshalb auch in den Naturschutzgesetzen mit Regelungen zu Eingriff- oder Ausgleichsregelungen, Ökokontomaßnahmen sowie Auffüllungen im Außenbereich adressiert.

Organisation der Bodenschutzverwaltung in Baden-Württemberg

Für den vorsorgenden Schutz der Böden, den nachhaltigen Umgang mit dem Boden und die Sanierung schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten ebenso wie für die Sanierung von Grundwasserschadensfällen sind verantwortlich:

Die Stadt- oder Landkreise sind die ersten Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger und für alle Anliegen mit lokalem Bezug. Wenn es um landespolitische Fragen geht, ist das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zuständig.