Sparsamer Umgang mit Böden

Versiegelung eindämmen und lenken

Echaztal und Albrand bei Lichtenstein-Unterhausen
Echaztal und Albrand bei Lichtenstein-Unterhausen

Das Baugesetzbuch verlangt den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden. Es verpflichtet die Gemeinden, die Möglichkeiten der Innenentwicklung zu nutzen: Das bedeutet, Flächen wieder nutzbar zu machen – dies können auch Altlastflächen sein – und Baulücken zu schließen. Dies hat Vorrang vor Neubaugebieten „auf der grünen Wiese“.

Die Bundesregierung hat das Ziel formuliert, bis 2030 weniger als 30 Hektar neue Flächen täglich für Siedlung und Verkehr zu beanspruchen. Bis 2050 soll die Netto-Null bei der Flächenneuinanspruchnahme erreicht sein. Für Baden-Württemberg gilt damit, bis 2030 weniger als 3 Hektar neue Flächen pro Tag zu beanspruchen. Trotz rückläufiger Tendenz wird dieser Wert aktuell noch deutlich überschritten. Langfristiges Ziel für Baden-Württemberg ist es, bis 2035 die Netto-Null zu erreichen.

Beiträge des Landes und des Umweltministeriums für eine nachhaltige Raum- und Siedlungsentwicklung

Das Land trägt mit verschiedenen Maßnahmen und Instrumenten zu einer nachhaltigen Raum- und Siedlungsentwicklung sowie einer bedarfsgerechten Flächenausweisung in den Kommunen bei. Dazu gehören neben gesetzlichen Regelungen und einem breiten Förderangebot insbesondere auch zahlreiche Initiativen und Netzwerke, die das Land unterstützt.

Als Beitrag des Umweltministeriums ist insbesondere die Sanierung von Altlasten zu nennen. Sie wird bereits seit vielen Jahren mit finanzieller Förderung der Kommunen vom Umweltministerium unterstützt.

Außerdem wurden auf Initiative des Umweltministeriums Baden-Württemberg – heute in der Zuständigkeit des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen – eingeführt:

  • Verleihung des Flächenrecyclingpreises: Damit werden seit 2006 herausragende Beispiele einer zukunftsfähigen Innenentwicklung vom Land ausgezeichnet. Diese Projekte wurden auf baulich vorgenutzten Flächen realisiert, die oft durch Altlasten geprägt waren, und nun wieder mit neuen Nutzungen belebt wurden.
  • Flächenmanagement-Tool FLOO der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW): Dieses für die Kommunen kostenlose Instrument ermöglicht es, Potenziale für die Innenentwicklung gebündelt zu identifizieren, zu erfassen, zu bewerten und zu verwalten.

Bewusster Umgang mit neu in Anspruch zu nehmenden Flächen

Auch zukünftig ist es nicht möglich, auf die Inanspruchnahme neuer Flächen komplett zu verzichten. Deshalb muss sich die Regional- und Bauleitplanung auf weniger wertvolle Böden konzentrieren, konkret auf weniger landwirtschaftlich produktive Flächen. Denn diese sind für die verbrauchernahe regionale Versorgung mit Lebensmitteln wichtig.

Außerdem sind Böden auch wegen ihrer hohen Filter-/und Puffervermögen für Stoffe, wegen ihrer hohen Wasserspeicherkapazität für den Natur- und Grundwasserhaushalt und als Klimafaktor besonders schützenswert. Die dazu nötigen Bewertungsmethoden und Kartengrundlagen zur Abgrenzung und Ausweisung von besonders wertvollen Böden sind seit langem öffentlich im Kartenviewer des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau verfügbar.

Im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit sensibilisiert das Land die Planungs- und Entscheidungsträgerinnen und -träger, die Potenziale der Innenentwicklung zu nutzen und mit der knappen Ressource Fläche bewusst umzugehen.

Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in den Naturhaushalt

Wenn Äcker und Wiesen doch überbaut werden müssen, dann sollten es möglichst nicht die für den Naturhaushalt wertvollsten Böden sein.

Wird in den Naturhaushalt eingegriffen, müssen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dies ausgleichen oder ersetzen. Dafür muss der sogenannte Kompensationsbedarf ermittelt und bewerten werden.

Entsprechende Maßnahmen können zum Beispiel sein:

  • Entsiegelungen (= befestigte Flächen wieder renaturieren)
  • Rekultivierungen von Abbaustätten (Steinbrüche, Kiesgruben)
  • Auftrag von Oberboden auf weniger hochwertige Böden
  • Wiedervernässung von entwässerten Mooren

Vorrangig ist stets zu prüfen, ob nicht mehr benötigte befestigte Flächen wie etwa Verkehrsflächen und Parkplätze wieder entsiegelt werden können.

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