Starke Regenfälle können bei Böden ohne Bewuchs und erosionsanfälliger Bodenart bereits auf leicht geneigtem Gelände erhebliche Mengen an Oberboden abschwemmen. Die Folge: Auf Kuppen und am Oberhang, wo oberflächlich abfließendes Wasser den Boden abgetragen hat, sinkt die Bodenfruchtbarkeit. Am Unterhang, wo der Boden angeschwemmt wird, entstehen oft Schäden, wenn dieser junge Kulturpflanzen überdeckt.
Gelangt Erosionsmaterial in Gewässer, führen die mit dem Bodenmaterial eingetragenen Nährstoffe (vor allem Phosphor) zu den negativen Folgen einer Eutrophierung wie zum Beispiel dem Rückgang der Artenvielfalt.
In Baden-Württemberg ist zum Beispiel der Kraichgau durch Bodenerosion gefährdet. Hier treffen verschiedene Faktoren zusammen: Zum einen verfügt das Gelände über Hanglagen, die für den Ackerbau noch nicht zu steil sind. Zum anderen sind vor allem die stark schluffigen Böden aus Löss sehr erosionsanfällig. Beide Faktoren führen bei starken Niederschlägen nicht selten zu hohen Bodenverlusten. In einem Zeitraum von nur hundert Jahren kann es hier zu einem flächenhaften Abtrag des fruchtbaren Oberbodens von circa 20 bis 40 Zentimetern kommen.
Zum Vergleich: Um einen Zentimeter Boden neu zu bilden, benötigt die Natur einen Zeitraum zwischen 100 und 1.000 Jahren. Eine weitere Form der Erosion ist der Bodenabtrag durch Wind. Sie spielt in Südwestdeutschland jedoch keine nennenswerte Rolle.
Böden vor Erosion schützen
Böden vor Erosion zu schützen, verhindert, dass fruchtbarer Oberboden verloren geht. Das scheint vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden Klimaveränderungen nötiger denn je. Denn die prognostizierten zunehmenden Niederschläge im Winterhalbjahr treffen dann auf meist vegetationsarme Ackerflächen, die besonders erosionsgefährdet sind.
Mit folgenden Maßnahmen soll die Bodenerosion begrenzt werden:
- Beratung landwirtschaftlicher Betriebe durch die Landwirtschaftsbehörden und Vermittlung der Grundsätze guter fachlicher Praxis
- gezielte Förderung von Erosionsschutzmaßnahmen durch FAKT, das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (zum Beispiel reduzierte Bodenbearbeitung mit dem Strip-Till-Verfahren (streifenweise Bearbeitung des Bodens zur Aussaat) der Winterbegrünung)
- Agrardirektzahlungen nur noch bei Einhaltung von Umweltschutzstandards im Rahmen der EU-Agrarpolitik (zum Beispiel Maßnahmen zum Schutz vor Erosion und Erhalt der organischen Substanz im Boden)
- Anerkennung von Maßnahmen wie die Pflanzung von Hecken oder die Anlage von Grünstreifen als Kompensationsmaßnahme für Eingriffe in das Schutzgut Boden
- Technische Anleitung mit Konkretisierung der rechtlichen Pflichten und Hilfen für die Bodenschutz- und Landwirtschaftsbehörden bei der Beratung und bei bereits eingetretenen Erosionsschäden (Merkblatt Gefahrenabwehr bei Bodenerosion)