Wiederherstellung von Ökosystemen

EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur

Mithilfe der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (W-VO) sollen geschädigte Ökosysteme in Europa wieder in einen guten Zustand versetzt und der Verlust der Artenvielfalt gestoppt werden.

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Blumen mit Schmetterlingen

: Nächste Beteiligungsphase startet im Frühjahr 2026

Der Bund plant, die Öffentlichkeit im April 2026 förmlich am Nationalen Wiederherstellungsplan zu beteiligen.

Naturnahe Wälder, frei fließende Flüsse, intakte Moore, lebendige Agrarlandschaften und gesunde Meere bilden unsere Lebensgrundlage. Diese Ökosysteme erzeugen Sauerstoff, reinigen Luft und Wasser, binden Kohlendioxid aus der Atmosphäre und regulieren das Klima der Erde. Sie sind unser Lebens- und Erholungsraum und sichern uns Nahrung, Rohstoffe und Einkommen. Intakte Ökosysteme tragen dazu bei, die Klimakrise zu bewältigen und schützen uns vor Naturkatastrophen wie Dürren, Hitzewellen und Überschwemmungen. Ihre lebenswichtigen Funktionen können sie aber nur erfüllen, wenn sie gesund sind.

Nationaler Wiederherstellungsplan (NWP)

Die Mitgliedstaaten sollen jeweils einen Nationalen Plan zur Erreichung der Wiederherstellungsziele (NWP) entwerfen und diesen bis zum 1. September 2026 der EU-Kommission zur Prüfung vorlegen. Die EU-Kommission wird den Mitgliedstaaten zu diesen Plänen innerhalb von sechs Monaten Anmerkungen zukommen lassen, welche die Mitgliedstaaten bei der Finalisierung ihrer Pläne in den folgenden weiteren sechs Monaten zu berücksichtigen haben.

Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit koordiniert den Prozess zur Erarbeitung des ersten deutschen NWP und beteiligt die betroffenen Bundesressorts und die Bundesländer. Der Bund und die Länder haben gemeinsame Gremien gebildet, um Angaben zu den spezifischen Artikeln oder Zielsetzungen der W-VO innerhalb der jeweils berührten Ressorts. Wo möglich, werden für den NWP bestehende Datenquellen und Daten aus Berichtspflichten verwendet (zum Beispiel FFH-Bericht 2025).

Für die ressortübergreifende Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern gibt es eine Bund-Länder-Koordinierungsgruppe. Die Mitglieder sorgen für den Informationsfluss zwischen Bund, Ländern und den beteiligten Gremien. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, indem es fachliche Beiträge erarbeitet und die Beiträge aller Beteiligten zum NWP zusammenführt.

Die im NWP genannten Maßnahmen werden keine unmittelbaren Verpflichtungen für einzelne Landnutzende beinhalten und keine flächenscharfen Angaben.