Der Kormoran (Phalacrocorax carbo) brütet seit 1994 wieder in Baden-Württemberg. Inzwischen gibt es 1.776 Brutpaare im Land (Stand 2022). Hinzu kommt ein Winterbestand, der auf 6.000 bis 10.000 Tiere geschätzt wird. Kormorane ernähren sich ausschließlich von Fischen, wobei am Tag zwischen 300 und 500 Gramm verzehrt werden.
Der Kormoran ist als wildlebende heimische Vogelart durch die EU-Richtlinie 2009/147/EG (Vogelschutzrichtlinie) geschützt. National ist er nach der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) und dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders geschützt. Zudem unterliegt er dem baden-württembergischen Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) und dort dem Schutzmanagement (keine Jagdzeit).
Kormoranverordnung
Kormorane können in Einzelfällen negative Auswirkungen auf die Bestände einzelner Fischarten haben, was zu Konflikten mit dem Fischartenschutz führen kann. Auch fischereiwirtschaftliche Schäden können in Einzelfällen auftreten. Die Landesregierung hat deshalb 2010 die Verordnung zum Schutz der natürlich vorkommenden Tierwelt und zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch Kormorane (Kormoranverordnung – KorVO) erlassen. Jährlich werden in Baden-Württemberg durch so genannte Vergrämungsabschüsse im Rahmen der Kormoranverordnung rund 2.000 Tiere erlegt (Stand 2022).
Kormoran am Bodensee
Durch die in den vergangenen Jahren steigende Anzahl von Brutpaaren des Kormorans am Bodensee kommt es inzwischen ganzjährig zur Kormoranprädation an Gewässern in der Bodenseeregion. Dies hat insbesondere zu Konflikten mit den Berufsfischern am Bodensee, die den Kormoran mitverantwortlich für sinkende Fangerträge sehen, aber auch zu Fragestellung hinsichtlich des Einflusses des Kormorans auf gefährdete und seltene Fischarten in der Region geführt.
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz haben sich gemeinsam seit 2019 intensiv der Thematik am Bodensee angenommen. Nach einer „Vorstudie für ein mögliches Kormoranmanagement am Bodensee“ [PDF] (2022) wurde 2022 bis 2023 ein Dialogprozess mit allen relevanten Akteuren aus allen Anrainerstaaten durchgeführt und ein Arbeitspapier [PDF] erstellt. Auf Basis dieser Ergebnisse wird derzeit ein von der Internationalen Bodensee-Konferenz (IBK) gefördertes Kleinprojekt „Fischartenschutz und Kormoranmanagement am Bodensee“ im Auftrag der Ministerien mit folgenden Bausteinen durchgeführt:
- Antragstellung für ein seeweites Interreg-Projekt zum Fischartenschutz und Kormoranmangement (geplante Laufzeit Ende 2025 bis 2028)
- Erarbeitung eines Maßnahmenkatalogs zum Fischartenschutz und zum Kormoranmanagement zur Umsetzung unter Beteiligung aller Akteure in den Anrainerstaaten
- Machbarkeitsstudie zu möglichen Managementmaßnahmen zur Reduktion des Bruterfolgs des Kormorans mittels Drohnentechnologie
Ein Antrag für ein Interreg-Projekt kann bis zum 8. September 2025 eingereicht werden.