Artenschutz und Management

Der Kormoran in Baden-Württemberg

Kormorane sind geschützt, können jedoch in Einzelfällen Fischbestände beeinträchtigen. Die Kormoranverordnung erlaubt gezielte Maßnahmen gegen fischereiwirtschaftliche Schäden.

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Kormorane auf Ästen sitzend am Wasser (Phalacrocorax carbo)

Der Kormoran (Phalacrocorax carbo) brütet seit 1994 wieder in Baden-Württemberg. Inzwischen gibt es 1.776 Brutpaare im Land (Stand 2022). Hinzu kommt ein Winterbestand, der auf 6.000 bis 10.000 Tiere geschätzt wird. Kormorane ernähren sich ausschließlich von Fischen, wobei am Tag zwischen 300 und 500 Gramm verzehrt werden.

Der Kormoran ist als wildlebende heimische Vogelart durch die EU-Richtlinie 2009/147/EG (Vogelschutzrichtlinie) geschützt. National ist er nach der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) und dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders geschützt.

Kormoranverordnung

Kormorane können in Einzelfällen negative Auswirkungen auf die Bestände einzelner Fischarten haben, was zu Konflikten mit dem Fischartenschutz führen kann. Auch fischereiwirtschaftliche Schäden können in Einzelfällen auftreten. Die Landesregierung hat deshalb 2010 die Verordnung zum Schutz der natürlich vorkommenden Tierwelt und zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch Kormorane (Kormoranverordnung – KorVO) erlassen. Jährlich werden in Baden-Württemberg durch so genannte Vergrämungsabschüsse im Rahmen der Kormoranverordnung rund 2.000 Tiere erlegt (Stand 2022).