Was darf in die Biotonne?
In den Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs gelten unterschiedliche Vorgaben, was in die Biotonne darf und was nicht. Gründe hierfür können unterschiedliche technische Ausstattung der Behandlungsanlagen, die beabsichtigten Verwertungswege oder unterschiedliche Sammelsysteme sein. Wir zeigen Ihnen, welche Vorgaben es bei den Teilnehmern des Modellprojektes in Heilbronn, Karlsruhe und Stuttgart gibt.
Bioabfälle
- Salat-, Obst- und Gemüseabfälle
- Feste Speisereste
- Eierschalen
- Brotreste und Teigwaren
- Käsereste
- Kaffee- und Teesatz
- Servietten, Küchenpapier, Papiertaschentücher und Eierkartons
- Blumen und Topfpflanzen
- Heu, Stroh und Holzspäne
- Laub, Rasenschnitt, Unkraut
Zum Einpacken der Bioabfälle
- Zeitungen oder Küchenpapier
- Tüten aus Papier
- Eierkartons
Weitere Informationen
Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn
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Bioabfälle
- Obst- und Gemüseabfälle
- Feste Speiseabfälle
- Fleisch- und Fischreste sowie Knochen
- Eierschalen
- Brotreste und Teigwaren
- Käsereste
- Kaffee- und Teesatz
- Blumen und Topfpflanzen
Zum Einpacken der Bioabfälle
- Zeitungen
- Tüten aus Papier
Weitere Informationen
Amt für Abfallwirtschaft Karlsruhe
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Bioabfälle
- Salat-, Obst- und Gemüseabfälle
- Feste und flüssige Speiseabfälle
- Fleisch- und Fischreste sowie Knochen
- Eierschalen
- Brotreste und Teigwaren
- Käsereste
- Kaffee- und Teesatz
- Blumen und Topfpflanzen
- Heu, Stroh und Holzspäne
- Laub, Strauch- und Rasenschnitt, Unkraut
Zum Einpacken der Bioabfälle
- Zeitungen oder Küchenpapier
- Tüten aus Papier