Arbeitshilfe

Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung

Baggerschaufel verschwindet in der Erde

Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung fordert bei Vorhaben vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen, unvermeidbare Beeinträchtigungen zu minimieren und auszugleichen oder in sonstiger Weise zu kompensieren. Ziel ist es, die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild auch außerhalb von ausgewiesenen Schutzgebieten zu sichern und zu erhalten. Zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts tragen unterschiedliche Schutzgüter bei, darunter maßgeblich der Boden.

Die Arbeitshilfe „Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“ (Landesanstalt für Umwelt, 2012) stellt für das Schutzgut Boden eine Methode vor, die es ermöglicht, Eingriffe, Kompensationsbedarf und Maßnahmen quantitativ und qualitativ zu erfassen und zu bewerten. Sie soll Fachverwaltungen, Fachgutachtern und Vorhabensträgern praxisorientierte, allgemein verständliche Hilfestellungen geben. Grundlage für die in der Arbeitshilfe eingesetzte Bewertungsmethode ist der Leitfaden der LUBW „Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit” (Landesanstalt für Umwelt, 2010).

Die Arbeitshilfe ist der Baustein für die Bewertung des Schutzguts Boden innerhalb des gesamten Systems der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung einschließlich Anerkennung und Bewertung von zeitlich vorgezogenen Maßnahmen im Wirkungsbereich Boden nach der Ökokontoverordnung.

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