Am 01. Dezember 2018 tritt in Baden-Württemberg ein neuer Bußgeldkatalog für Umweltverstöße in Kraft. Der Katalog gilt für Ordnungswidrigkeiten in den Bereichen
- Abfallentsorgung
- Immissionsschutz
- Gewässerschutz
- Bodenschutz und Altlasten
- Naturschutz und Landschaftspflege
- Pflanzenschutz.
Er enthält 840 Tatbestände und gilt bis 30. November 2025.
Umweltschutz, Klimaschutz und Naturschutz gehören zu den zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit. Eine intakte Umwelt ist Grundlage für eine lebenswerte Welt für uns alle und künftige Generationen. Durch menschliches Fehlverhalten kann diese Grundlage gefährdet werden. Neben Aufklärungsarbeit durch die Umweltverwaltung ist deshalb die Einleitung und Durchführung von Bußgeldverfahren bei erheblichen Umweltverstößen zwingend erforderlich.
Der Bußgeldkatalog unterstützt die Bußgeldbehörden im Land bei der Ermittlung eines für die einzelnen Umweltverstöße in der Höhe angemessenen Bußgeldes. Er trägt so dazu bei, eine landeseinheitliche Praxis bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten sicherzustellen.