Herausgeber: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Publikationsart: Broschüre
Format: A4
Seitenzahl: 18
Publikationsdatum: März 2023
Seit 2017 hat die Landesregierung benachteiligte Gebiete für eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz auf Acker- und Grünlandflächen geöffnet. Der Evaluationsbericht stellt die Wirksamkeit der Verordnung sowie die Auswirkungen auf Landwirtschaft und Natur dar.
Die Landesregierung macht seit 2017 von der Grundlage der in Paragraf 37c Absatz 2 EEG 2021 verankerten Länderöffnungsklausel Gebrauch und erweitert die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2021 festgelegte Flächenkulisse im Rahmen der Ausschreibungen auf Acker- und Grünlandflächen in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten. Mit der am 7. März 2017 verabschiedeten Freiflächenöffnungsverordnung (FFÖ-VO) sollen die Rahmenbedingungen in Baden-Württemberg bei den Ausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen nach dem EEG deutlich verbessert werden.
Nach Paragraf 3 FFÖ-VO soll die Wirksamkeit der Verordnung zur Erreichung der Ziele nach Paragraf 1 Satz 1 sowie insbesondere die Auswirkungen auf die Landwirtschaft und die Natur und Landschaft evaluiert werden. Zudem soll eine Betrachtung alternativer Photovoltaik-Technologien mit geringer Nutzungskonkurrenz zur landwirtschaftlichen Nutzung erfolgen.
Der Evaluationsbericht wird durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vorgelegt.