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Photovoltaikpflicht

Seit dem 1. Januar 2022 besteht bei Neubauten im Nichtwohnbereich und für neue offene Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen die Pflicht, eine Photovoltaikanlage zu installieren. Ab dem 1. Mai 2022 gilt dasselbe für alle Neubauten im Wohnbereich. Für grundlegende Dachsanierungen mit einem Baubeginn ab dem 1. Januar 2023 ist die Photovoltaikpflicht ebenfalls relevant. Im Zusammenhang mit dieser neuen Pflicht gibt es immer wieder Fragen. Zum Einstieg in das Thema soll der Flyer des Umweltministeriums einen ersten Überblick geben.

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Weitere Informationen

Fragen und Antworten zur Photovoltaikpflicht in Baden-Württemberg

Herausgeber: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Publikationsart: Flyer
Format: A 5
Seitenzahl: 8
Publikationsdatum: März 2022

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