Abfallentsorgung

Umweltministerium stellt Weichen für langfristige Sonderabfallentsorgung in Baden-Württemberg

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Bauschutt wird mit einer Baggerschaufel in einen LKW geladen
Symbolbild

Untertagedeponie in Heilbronn als neuer Standort im Gespräch

Umweltminister Franz Untersteller hat im Kabinett die Pläne skizziert, wie so genannte gefährliche Abfälle vor allem aus der Industrie langfristig in Baden-Württemberg deponiert werden können. „Ein Bundesland wie Baden-Württemberg“, sagte der Minister, „muss in der Lage sein, anfallende Sonderabfälle seiner Industrieunternehmen zu entsorgen. Dafür stellen wir jetzt die Weichen.“

Es geht um nicht brennbare gefährliche Abfälle der Deponieklassen III und IV. Zurzeit gibt es zwar in Billigheim (Neckar-Odenwald-Kreis) eine oberirdische Sonderabfalldeponie – deren Kapazität ist aber voraussichtlich 2025 erschöpft. Die Untertagedeponie der Südwestdeutschen Salzwerke (SWS) in Heilbronn ist im Jahr 2028 verfüllt. Ohne eigene Entsorgungskapazitäten müsste der Sondermüll aus Baden-Württemberg auf Straße und Schiene in möglicherweise weit entfernte Deponien anderer Bundesländer transportiert werden. Das, so Umweltminister Untersteller, sei keine gute Lösung. Für ihn sei die möglichst ortsnahe Entsorgung im eigenen Bundesland ein wichtiges abfallrechtliches Prinzip.

Die SWS und die zum Konzern gehörende Umwelt Entsorgung und Verwertung GmbH (UEV) haben sich jetzt bereit erklärt, eine neue langfristige Untertagedeponie in Heilbronn zu planen. Sie könnte 2029 fertig sein und wäre auf 30 Jahre Betriebsdauer angelegt.

„Die ersten Gespräche mit den SWS und mit der Stadt Heilbronn über das Vorhaben hat es bereits gegeben“, führte Untersteller aus. „Ich bin zuversichtlich, dass der Vorstand der Südwestdeutschen Salzwerke im Herbst die nötigen Entscheidungen treffen wird, um mit der konkreten Planung beginnen zu können.“

Eins sei klar, so Untersteller: Bei allen Abfall-Vermeidungsmaßnahmen der Unternehmen müssten künftig eher mehr als weniger Schadstoffe sicher deponiert werden. Die gewollte Verwertung und Wiedernutzung von Stoffströmen setzt die „Ausschleusung“ von Schadstoffen voraus. „Für mehr Kreislaufwirtschaft sind sichere Deponien für gefährliche Abfälle unverzichtbar.“

Parallel zur Deponieplanung werde auch die Zusammenarbeit mit Bayern bei der Sonderabfallentsorgung ausgebaut, sagte der Umweltminister weiter.

Schon bisher war es so, dass gefährliche Abfälle, die thermisch behandelt werden mussten, unter anderem in Bayern verbrannt werden. Im Gegenzug übernimmt Baden-Württemberg die nicht brennbaren Sonderabfälle in seine Deponien. Diese Zusammenarbeit soll mit einer politischen Rahmenvereinbarung gefestigt werden. 

Ergänzende Informationen

Zu Abfällen der Deponieklassen III und IV gehören beispielsweise nicht verwertbare, nicht organische Abfälle:

  • Arsen-, cyanid- oder quecksilberhaltige Abfälle
  • Rückstände aus Verbrennungsanlagen, Galvanik, Filtration und chemischer Destillation, Filterstäube aus der Metallindustrie
  • Kontaminierte Bodenmaterialien und Bauschutt