Erneuerbare-Wärme-Gesetz

Umweltminister Franz Untersteller weist Kritik des baden-württembergischen Handwerkstags zurück

„Mit einer teuren Studie zur Sanierungsquote kommen wir bei der Gebäudesanierung nicht voran und den Klimaschutzzielen nicht näher.“

Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller hat die Kritik des baden-württembergischen Handwerkstags an der Wirksamkeit des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes zurückgewiesen. „Wir sind dabei, das EWärmeG zu evaluieren und belastbare Aussagen über die Anzahl und die Qualität von Heizungssanierungen im Gebäudebestand zu erheben. Bis dahin sind Aussagen über die Wirkung des Gesetzes unseriös“, sagte Untersteller heute (07.02.) in Stuttgart.

Das EwärmeG sei im Übrigen kein Gesetz zum Austausch von Heizungen, wie der Handwerkstag offenbar annehme, seine Wirkung sei deshalb nicht quantitativ zu erfassen. Das Gesetz diene vielmehr dazu, die Qualität einer Heizungssanierung zu steigern. „Wenn saniert wird, dann wird in Baden-Württemberg ökologisch und effizient saniert, darin liegt der Nutzen des EwärmeG und darin ist Baden-Württemberg weiter als andere Bundesländer und weiter als der Bund“, so Untersteller. 

Den Vorschlag des Handwerkstags, eine Studie über Art und Qualität von Sanierungsmaßnahmen in und an Gebäuden insgesamt zu erstellen, bezeichnete der Umweltminister überdies als wenig zielführend. Das Problem sei nicht das Informationsdefizit, sondern ein Handlungsdefizit, sagte Untersteller: „Dass die Quote bei der energetischen Gebäudesanierung viel zu niedrig ist, um die Landes- und Bundesziele beim Klimaschutz zu erreichen, wissen wir, da sind sich alle einig. Mit einer Studie ist uns deshalb wenig geholfen. Was wir brauchen sind Anreize und Rahmenbedingungen, um endlich großflächig in die Sanierung einzusteigen. Da ist eindeutig der Bund gefragt.“

So sei die Novelle des Gebäudeenergierechts überfällig, insbesondere seien höhere Effizienzanforderungen an den Gebäudebestand nötig. Ebenso fehlten bislang Anreize wie zum Beispiel eine Regelung zur steuerlichen Absetzbarkeit von energetischen Gebäudesanierungen. „Es macht sich bemerkbar, dass die Bundesregierung in den letzten Jahren auf diesem Gebiet wenig bis gar nichts unternommen hat. Ich hoffe sehr, dass mit diesem mutlosen und unter Klimagesichtspunkten verheerenden Kurs jetzt Schluss ist. Für ein Förderprogramm zur energetischen Gebäudesanierung, wie es die künftige Regierung ankündigt, ist es auf jeden Fall allerhöchste Zeit. Ohne ein ambitionierteres Ordnungsrecht für den Gebäudebestand kommen wir aber nicht ans Ziel “, sagte Untersteller.