Feuerwerk

Silvesterfeuerwerk

Feuerwerk

Umweltminister Franz Untersteller und Gesundheitsminister Manne Lucha: „Vorsicht beim Böllern – um gesund ins neue Jahr zu starten, ist der sachgerechte Umgang mit Feuerwerkskörpern unabdingbar.“

Am Freitag (28.12.) startet der diesjährige Verkauf von Silvesterfeuerwerk. Gezündet werden dürfen Silvesterfeuerwerkskörper nur am 31. Dezember 2018 und am 1. Januar 2019. In manchen Gemeinden bestehen weitere zeitliche Einschränkungen für das Zünden von Feuerwerkskörpern. Darüber hinaus kann in bestimmten Teilen einer Gemeinde das Abbrennen auch komplett verboten sein. In unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern oder Holzlagern darf Feuerwerk aus Brandschutzgründen nicht gezündet werden. Auch in unmittelbarer Nähe von Kinder- und Altenheimen, Krankenhäusern und Kirchen sind Silvesterfeuerwerke aus Lärmschutzgründen untersagt.

Umweltminister Franz Untersteller appellierte heute (26.12.) daran, beim Kauf von Feuerwerkskörpern unbedingt auf die Kennzeichnung zu achten. Vor dem Zünden der Raketen und Böller sei es wichtig, die Gebrauchsanleitung zu lesen. „Wir alle können dazu beitragen, die Unfall- und Brandgefahr in der Silvesternacht deutlich zu vermindern, indem wir sorgsam mit Feuerwerk und Böllern umgehen.“ Dazu gehöre auch, über den Jahreswechsel Dachfenster geschlossen zu halten und auf den Balkonen kein leicht brennbares Material aufzubewahren, so Untersteller.

Der für Gesundheit zuständige Sozialminister Manne Lucha wies besonders auf die Gefahren für das menschliche Gehör hin: „Viele Menschen unterschätzen den Geräuschpegel mancher Silvesterkracher, der vergleichbar mit dem Start eines Düsenjets ist. Je dichter die Explosion des Krachers jedoch am Ohr erfolgt, desto schlimmere Hörschäden drohen. Deshalb sollte zum Schutz des eigenen Gehörs ein Sicherheitsabstand von mindestens zehn bis zwanzig Metern zu Böllern und sonstigen Silvesterkrachern eingehalten werden.“ Lucha weiter: „Durch den unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerk kann es in der Neujahrsnacht auch zu schweren Verletzungen im Bereich der Hände, des Gesichtes und der Augen kommen.“ Es sei daher wichtig, die Gebrauchsanweisungen zu befolgen.  

Die Gewerbeaufsicht wird wie jedes Jahr stichprobenartig die fachgerechte Lagerung der explosionsgefährlichen Feuerwerkskörper im Handel kontrollieren. Informationen über unsichere Produkte veröffentlicht die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) auf ihrer Internetseite unter www.bam.de. Feuerwerkskörper, die das Prüfverfahren der BAM durchlaufen haben, tragen die Ziffernfolge „0589“ in der aufgedruckten Registriernummer. Eine Liste der Registrierungsnummern von Feuerwerkskörpern, die von den Mitgliedsfirmen des deutschen Verbands der pyrotechnischen Industrie zum diesjährigen Silvesterverkauf auf dem Markt angeboten werden, steht auf dessen Webseite zur Verfügung.

Mitteilungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern über unsichere Produkte nimmt das Regierungspräsidium Tübingen als zentrale Marktüberwachungsbehörde in Baden-Württemberg unter der Telefonnummer 07071 757-5419 oder der E-Mail-Adresse marktueberwachung@rpt.bwl.de entgegen.

Auskunft über alle Fragen im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Aufbewahrung von Feuerwerkskörpern erteilt die Gewerbeaufsicht in den Landratsämtern und Bürgermeisterämtern der Stadtkreise. Eine aktuelle Liste der zuständigen Behörden ist auf der Internetseite der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg unter www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de eingestellt.