Sieben schadhafte Rohre außer Betrieb genommen
Während der derzeit noch laufenden Revision im Kernkraftwerk Neckarwestheim II sind in den letzten Wochen auch alle rund 16.000 Heizrohre der vier Dampferzeuger auf Korrosionsschäden untersucht worden.
Zwei der vier Dampferzeuger waren befundfrei, an sieben Rohren der anderen beiden wurden sicherheitstechnisch relevante so genannte lineare Schäden festgestellt – das sind in Umfangsrichtung verlaufende rissartige Wanddickenschwächungen. Dazu gab es 19 kleine und nicht registrierpflichtige so genannte volumetrische Wanddickenschwächungen (Lochkorrosion, Rohre an allen vier Dampferzeugern).
Alle sieben Rohre mit sicherheitstechnisch bedeutsamen Befunden werden, wie in den Vorjahren, verschlossen und damit außer Betrieb genommen.
Im Vergleich zu den Vorjahren ist die Zahl der Befunde deutlich zurückgegangen. Auch die Tiefe und Länge der Korrosionsschäden ist deutlich geringer als in den Vorjahren. 2018 gab es insgesamt 191 befundbehaftete Rohre, 2019 101 befundbehaftete Rohre.
Bereits 2018 hatte die EnBW entsprechend den Anforderungen der Atomaufsicht auf die Korrosionsschäden an den Heizrohren reagiert. Die Ursachen wurden ermittelt und Maßnahmen zur Vermeidung von Heizrohrschäden ergriffen.
Unter anderem wurden die Dampferzeuger gereinigt, der Eisenoxideintrag in die Dampferzeuger reduziert und salzartige Verunreinigungen beseitigt. Schadhafte Rohre sind seither verschlossen.
Die Bewertung der Schadensbefunde durch unabhängige Experten und die Atomaufsicht führte in den vergangenen Jahren jeweils zu dem Ergebnis, dass die Anlage auf der Basis des kerntechnischen Regelwerks und des Standes von Wissenschaft und Technik sicher betrieben werden kann.
Die Detailauswertung der neuen Befunde durch die vom Umweltministerium zugezogenen Sachverständigen läuft derzeit noch.
Einen Überblick zum Gesamtsachverhalt enthält der Bericht des Umweltministeriums zu den Prüfungen [PDF, 06/22; 1 MB] im Rahmen der Revisionen 2018 bis 2022.
Die zuständige Abteilung des Ministeriums befasst sich darüber hinaus selbstverständlich auch mit dem vorliegenden Antrag des BUND Landesverband BW, des Vereins ausgestrahlt, des Bunds der Bürgerinitiativen Mittlerer Neckar sowie Privatpersonen zum Widerruf der Betriebsgenehmigung für GKN II aufgrund der früher festgestellten Schäden an den Dampferzeugerheizrohren. Noch vor der Beendigung der Revision will das Umweltministerium den Antragstellern Gutachten übermitteln, die sich mit der Auffassung des von ihnen hinzugezogenen Gutachters auseinandersetzen.
Nachträgliche Anmerkung vom 24. Juni 2022:
Der Bericht wurde nach erneuten Befunden während der Revision 2022 aktualisiert.