Naturschutz

Plattform zeigt Ausgleichsmaßnahmen zu Eingriffen in Natur und Umwelt

Digitale Plattform ermöglicht transparente Einsicht in die seit 2011 festgesetzten naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Land.

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Digitale Plattform zur Darstellung naturschutzrechtlicher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

Mit der Freischaltung einer öffentlichen Plattform für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat Baden-Württemberg einen wichtigen Schritt zur Umsetzung des Biodiversitätsstärkungsgesetzes gemacht. Die digitale Plattform wird von der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg betreut und schrittweise weiter ausgebaut. Sie ermöglicht allen eine umfassende und transparente Einsicht in die seit dem Jahr 2011 festgesetzten naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Land.

Zentrale Informationsquelle

„Ab sofort sind auf der Plattform die Kompensationsmaßnahmen zu Eingriffen in Natur und Landschaft zentral abrufbar. Das ermöglicht, diese präzise und transparent nachzuverfolgen. Zusätzlich stehen Informationen zu naturschutzrechtlichen Ökokonto-Maßnahmen zum Abruf bereit. Damit ist die Plattform eine wichtige Informationsquelle für alle, die mit ökologischen Ausgleichsmaßnahmen zu tun haben“, erklärt Dr. Andre Baumann, Staatssekretär im Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft.

Integration in den Daten- und Kartendienst der LUBW

Die digitale Plattform ist im Daten- und Kartendienst (UDO 4.0) der LUBW integriert. Die zahlreich zur Verfügung gestellten Daten werden mithilfe von zwei Dashboards zentral und übersichtlich dargestellt:

Perspektive: Neues Kompensationsverzeichnis im Jahr 2026

Die jetzt erfolgte Freischaltung der zentralen Plattform ist ein erster Schritt zu einem neuen und umfassenden Kompensationsverzeichnis für Baden-Württemberg. Künftig werden hier auch Informationen wie Kompensationsmaßnahmen aus dem Artenschutzrecht und der Bauleitplanung erfasst. Dazu bedarf es zunächst noch einer Anpassung der entsprechenden Rechtsverordnung des Landes durch das Ministerium sowie einer ergänzenden IT-Anwendung, welche die LUBW derzeit entwickelt.

„Unser Ziel ist es, dass das neue und umfassende Kompensationsverzeichnis im Jahr 2026 zeitgleich mit dem geplanten Inkrafttreten der Verordnung zur Verfügung steht. Eingriffe und Maßnahmen können dann direkt in die dazugehörige Fachanwendung Kompensationsverzeichnis eingetragen werden. Diese Informationen stehen der Öffentlichkeit dann zeitnah über die heute in Betrieb genommene Plattform zur Verfügung“, so Dr. Ulrich Maurer, Präsident der LUBW, und betont: „Alle verantwortlichen Akteure werden von der zentralen Plattform profitieren, sowohl Verantwortliche von Eingriffen als auch Naturschutzbehörden, Landschaftsplanende, Naturschutzorganisationen, Träger von naturschutzrechtlichen Ökokontomaßnahmen und ausführende Unternehmen. “

Hintergrundinformationen

Weitere Informationen

Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg: Eingriffsregelung & Ökokonto

Rückfragen

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg:
Telefon: +49 721 5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de

Quelle:

Gemeinsame Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg und der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg