Nach Stresstest: Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II soll für den Bedarfsfall bis April 2023 weiter zur Verfügung gehalten werden. Ein Wiedereinstieg ist weiterhin ausgeschlossen.
Die baden-württembergische Energie- und Umweltministerin Thekla Walker kommentiert die Entscheidung der Bundesregierung zurückhaltend, wonach die beiden Kernkraftwerke GKN II in Neckarwestheim und KKI 2 in Niederbayern bei Bedarf für einen begrenzten Zeitraum weiterlaufen sollen:
„Wir werden uns hier in Baden-Württemberg die Ergebnisse und Schlussfolgerungen des Stresstestes jetzt sehr genau anschauen. Für eine sichere Stromversorgung im kommenden Winter kann es sinnvoll sein, die beiden Kernkraftwerke für den Bedarfsfall weiter zur Verfügung zu haben. Aber es gibt noch offene Fragen. Wir werden mit dem Bund schon morgen und in den nächsten Tagen das weitere Vorgehen besprechen und insbesondere sicherheitstechnische Aspekte klären.“ Ministerin Walker betont weiter: „Wir sind an einer sachgerechten Lösung interessiert, die die Versorgungssicherheit auch wirklich verbessert.“
Klar ist laut Ministerin Walker aber auch: „Wir reden über einen zeitlich begrenzten Zeitraum; wir reden über eine Überbrückung in einer schwierigen Zeit. Einen Wiedereinstieg in diese immens teure Hochrisikotechnologie wird es nicht geben.“
Für Neckarwestheim bedeutet die Entscheidung nach dem sogenannten zweiten Stresstest, dass das Atomkraftwerk – einen weiteren Kurzstillstand mit Einsatz von Brennelementen aus dem Lagerbecken vorausgesetzt – noch bis Ende April verfügbar gehalten wird und bei Bedarf Strom produzieren soll. Die für die Einsatzbereitschaft anfallenden Kosten sollen die Betreiber vom Bund erstattet bekommen.
Das Aus von GKN II war für Ende 2022 terminiert. Im Falle einer verlängerten Einsatzbereitschaft werden Prüfungen und Wartungen fällig. Thekla Walker: „Es ist selbstverständlich, dass wir weiterhin alles für einen sicheren Weiterbetrieb tun. Die Sicherheit für Mensch und Umwelt steht für uns bei jeder Entscheidung an erster Stelle.“