Artenschutz

Landschaftsschutzgebiet „Straßenheimer Hof“ ist Lebensraum für seltene Feldhamster

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 Ein Feldhamster erkundet aus einem Erdloch auf einer Ackerfläche heraus seine nähere Umgebung

Finanzstaatssekretärin Splett und Umweltstaatssekretär Baumann informieren sich über Maßnahmen zum Artenschutz

Es ist landwirtschaftlich genutzte Fläche, Frischluftschneise, Rückzugsraum vieler Arten und Lebensraum für die seltenen Feldhamster: das Landschaftsschutzgebiet „Straßenheimer Hof“. Rund 145 der insgesamt 435 Hektar des Gebiets sind im Eigentum des Landes Baden-Württemberg. An diesem Mittwoch (5. Juni) haben Finanzstaatssekretärin Gisela Splett und Umweltstaatssekretär Andre Baumann das Schutzgebiet besucht. Vor Ort machten sie sich ein Bild davon, was in Mannheim für das Überleben der vom Aussterben bedrohten Feldhamster getan wird.

„Naturschutz ist uns elementar wichtig. Deshalb erwerben wir gezielt naturschutzwichtige Flächen. Auch auf Flächen, die dem Land schon seit längerem gehören, wie dem ,Straßenheimer Hof', ist uns eine naturschutz-konforme Bewirtschaftung wichtig“, sagte Splett. „Unser Ziel ist hier, dass Feldhamster den Lebensraum vorfinden, den sie brauchen. Dazu gehört beispielsweise, dass Getreide länger stehen bleibt als üblich.“

Umweltstaatssekretär Andre Baumann wies darauf hin, dass es nur noch in zwei Regionen in Baden-Württemberg eine messbare Anzahl an Feldhamstern gebe: im Tauberland und in der Region Mannheim/Heidelberg: „Noch vor einigen Jahrzehnten waren Feldhamster so zahlreich, dass sie als Schädlinge für die Landwirtschaft galten, jetzt steht der Feldhamster ganz oben auf der Roten Liste gefährdeter Arten“, sagte Baumann. Die Arbeit im „Straßenheimer Hof“ sei deshalb von enormer Wichtigkeit für den Artenschutz und die Artenvielfalt. „Ich hoffe, dass es uns gemeinsam gelingt, den Feldhamsterbestand hier wieder aufzubauen und dann in einem zweiten Schritt mit Beständen andernorts zu vernetzen. Das ist eine schwierige und langwierige Aufgabe, bei der Naturschutz und Landwirtschaft an einem Strang ziehen müssen.“

Splett und Baumann hoben das Engagement der Akteure vor Ort hervor und lobten insbesondere die Bereitschaft der Landwirtinnen und Landwirte, mit der Naturschutzverwaltung Verträge nach der Landschaftspflegerichtlinie zum Feldhamsterschutz abzuschließen.

Das Landschaftsschutzgebiet „Straßenheimer Hof“ wurde im Zuge des Neubaus der SAP-Arena ausgewiesen. Die wichtigste Bedeutung des Landschaftsschutzgebiets ist die Förderung und der Erhalt des Lebensraums für Feldhamster. Die Stadt Mannheim initiierte dafür ein Artenschutzprogramm. Das Schutzgebiet ist zudem Teil des Forschungsprojekts „Automatische Telemetrie“ der Stiftung Naturschutzfonds in Zusammenarbeit mit dem Institut für Faunistik aus Heiligkreuzsteinach und dem in Freiburg ansässigen Freien Institut für Datenanalyse. Mit stationären Satelliten und Chips, die den Tieren eingesetzt werden, kann die Population der Feldhamster jederzeit geortet und überwacht werden.

Weitere Informationen

Der großflächige Grundbesitz des Landes im Landschaftsschutzgebiet „Straßenheimer Hof“ ist historisch begründet, er geht auf die Reichsdeputation aus dem Jahr 1803 zurück. Direkt angrenzend befindet sich das Naturschutzgebiet „Viehwäldchen, Apfelkammer und Neuwäldchen“.

Der Europäische Feldhamster ist in Deutschland eine streng geschützte Art und in Baden-Württemberg vom Aussterben bedroht. Allein im Rhein-Neckar-Raum und im Main-Tauber-Kreis leben noch Feldhamsterpopulationen. Der Bestand der streng geschützten Tiere ist seit Jahren rückläufig. Er wird auf maximal 350 Tiere in Baden-Württemberg geschätzt.

Hinweis an die Redaktionen

Bilder finden Sie zeitnah nach dem Termin unter: www.finanzministerium.de/mediathek. Für redaktionelle Zwecke stehen diese unter Angabe der Bildquelle kostenlos zur Verfügung.

Quelle:

Ministerium für Finanzen und Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg