Herdenschutz

Landesschafzuchtverband (LSV) und Umweltministerium diskutieren über künftigen Herdenschutz

Anforderungen an Mindestschutz in Wolfsgebieten definiert

Umweltstaatssekretär Andre Baumann und LSV-Geschäftsführerin Anette Wohlfarth: „Herdenschutz muss klar geregelt, für Schäfereibetriebe machbar, finanzierbar und effektiv sein. Das ist unser gemeinsames Ziel.“

In einem Gespräch haben Vertreterinnen und Vertreter des Landesschafzuchtverbandes Baden-Württemberg e.V. (LSV) und des baden-württembergischen Umweltministeriums heute (03.05.) über die Anforderungen an einen effektiven und praktikablen Herdenschutz gesprochen. Hintergrund ist der mutmaßliche Angriff eines Wolfs auf eine Schafherde in Bad Wildbad in der Nacht von Sonntag (29.04.) auf Montag (30.04.). Mehr als 40 Tiere wurden dabei getötet.

Umweltministerium und Schafzuchtverband einigten sich dabei auf die formalen Anforderungen für die Einzäunung von Schafweiden in Wolfsgebieten. In Gebieten, die künftig als Wolfsterritorium definiert werden, weil ein Wolf oder mehrere Wölfe dort heimisch geworden sind, muss der elektrische Zaun um eine Herde mindestens 90 Zentimeter hoch sein und der Zaun muss die gesamte Weide ohne Schlupflöcher umfassen. Staatssekretär Andre Baumann: „Mit dieser Mindesthöhe liegen wir an der unteren Grenze der bundesweit geltenden Empfehlungen. Ich hoffe, dass wir mit dieser Minimalanforderung den Schäferinnen und Schäfern die Sorge vor komplizierten und teuren Pflichtmaßnahmen zum Herdenschutz wenigstens teilweise nehmen können, zumal die Anschaffungskosten für die Zäune bis zu 90 Prozent bezuschusst werden können.“

LSV-Geschäftsführerin Anette Wohlfarth begrüßte die gefundene Regelung, damit werde Herdenschutz in Baden-Württemberg einfacher beziehungsweise überhaupt erst machbar: „Steillagen und steiniger Untergrund machen es vielen Schäferinnen und Schäfern im Land nahezu unmöglich, einen stabilen Zaun in einer Höhe von 120 Zentimetern aufzustellen. Ein korrekter Herdenschutz ist aber in Wolfsgebieten vorgeschrieben und Voraussetzung für Entschädigungszahlungen bei Rissen durch einen Wolf.“ Zwar seien damit noch nicht alle Fragen der Schäferei zum künftigen Herdenschutz beantwortet, sagte Wohlfarth weiter. Beispielsweise der Schutz von Offenställen und die Einzäunung in unwegsamem Ufergelände müssten noch diskutiert werden. „Aber der Anfang ist gemacht, wir sind auf einem guten Weg“, so Wohlfarth.

Staatssekretär Baumann sagte zu, die Interessen der Schäferei nicht aus den Augen zu verlieren, er wisse, dass viele Betriebe am Rande der Existenz wirtschaften und keine großen zusätzlichen Belastungen mehr tragen könnten. Die Rückkehr der Wölfe und die damit verbundenen Schutzmaßnahmen dürften nicht die Existenz der Betriebe gefährden.

Er wisse auch, versicherte Baumann, dass Schäferinnen und Schäfer mit ihren Tieren eine unverzichtbare Arbeit in der Landschaftspflege leisten: „Wir brauchen die Schäferei, um unsere Kulturlandschaften zu erhalten. Wegen dieser großen Bedeutung für den Naturschutz ist es unsere originäre Aufgabe als Naturschutzverwaltung, die Schäfereibetriebe im Land zu unterstützen, damit sie Ihre wichtige Aufgabe auch in Zukunft erfüllen können.“

Einig waren sich Baumann und Wohlfarth darin, dass die Förderung von Schutzzäunen sowie die Entschädigung von Schäfereibetrieben nach Wolfsattacken schnell und unbürokratisch abgewickelt werden müssten.

In diesem Zusammenhang hat das Umweltministerium heute noch einmal versichert, dass der in Bad Wildbad betroffene Schäfer schnell für die verlorenen Tiere entschädigt wird, wenn sie tatsächlich von einem Wolf attackiert wurden.

„Das Verständnis des Ministeriums hinsichtlich Anforderungen an den Herdenschutz und dessen Umsetzbarkeit ist sehr gut“, sagte LSV-Geschäftsführerin Anette Wohlfarth nach dem heutigen Gespräch.

Quelle:

Landesschafzuchtverband (LSV) und Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg