Staatssekretär Andre Baumann: „Das große und globale Thema Klimaschutz kommt nur voran, wenn möglichst viele lokale und konkrete Maßnahmen vor Ort umgesetzt werden. Unser Förderprogramm leistet für Baden-Württemberg hierzu einen wichtigen Beitrag.“
Das Umwelt, Klima- und Energieministerium Baden-Württemberg hat das Förderprogramm „Klimaschutz-Plus“ neu gestartet. „Dieses Jahr stellen wir rund 11,5 Millionen Euro zur Verfügung, damit Kommunen sowie kleine und mittlere Unternehmen ihre Liegenschaften energetisch auf Vordermann bringen können“, erklärte Staatssekretär Andre Baumann heute (18.05.) in Stuttgart. Auch Vereine, kirchliche Einrichtungen oder Träger von Krankenhäusern und Heimen können das Programm in Anspruch nehmen, sagte Baumann.
Baden-Württemberg müsse seinen Anteil dazu leisten, den in Paris Ende letzten Jahres von der Staatengemeinschaft vereinbarten Schutz des Klimas in die Realität umzusetzen, betonte Staatssekretär Baumann. „Ob in öffentlichen Gebäuden, Produktionshallen, Krankenhäusern oder in Vereinsheimen, in vielen Bereichen lassen sich der Energiebedarf zum Erwärmen von Wasser und für das Heizen von Gebäuden noch deutlich reduzieren und hierbei mehr erneuerbare Energien einsetzen. Mit Klimaschutz-Plus fördert die Landesregierung solche Maßnahmen, die den Klimaschutz im Land weiter voran bringen.“ Zugleich löse die Landesregierung mit der Programm-Neuauflage ihre Zusage ein, die Vorbildfunktion der Kommunen beim Klimaschutz weiter zu stärken. Dieses wurde Ende letzten Jahres mit den kommunalen Landesverbänden im Rahmen des Klimaschutzpaktes vereinbart.
Mit dem Förderprogramm bezuschusst das Land energetische Sanierungsmaßnahmen in Nichtwohngebäuden in Abhängigkeit des hiermit eingesparten Kohlendioxid-Ausstoßes; für jede eingesparte Tonne CO2 gibt es einen Zuschuss in Höhe von 50 Euro. Generell können Antragsteller so bis zu 20 Prozent der Kosten erstattet bekommen. Für Antragsteller, die zum Beispiel am European Energy Award teilnehmen, ein vom Bund gefördertes Klimaschutzkonzept vorlegen, ihre regionale Energieagentur vor Ort unterstützen oder sich am Klimaschutzpakt von Land und kommunalen Landesverbänden beteiligen, kann sich der berechnete Zuschuss um 5 Prozent je Kriterium erhöhen. Der Höchstbetrag, den ein Antragsteller für investive Maßnahmen erhalten kann, beträgt 200.000 Euro.
Darüber hinaus wurde das Förderangebot im nicht investiven Bereich (Qualifizierung und Information zu Fragen des Klimaschutzes) deutlich ausgeweitet. So können künftig beispielsweise Kommunen, kirchliche Einrichtungen und Vereine, die ein systematisches Energiemanagement einführen, hierfür einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent erhalten. „Mit diesem hohen Fördersatz setzen wir einen finanziellen Anreiz für diejenigen, die kontinuierlich zum Klimaschutz beitragen wollen“, so Andre Baumann weiter.
Ergänzende Informationen
Das Förderprogramm wird von der L-Bank durchgeführt und von der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH (KEA) begleitet. Aufgabe der KEA ist die aktive Mitwirkung an der Klimaschutzpolitik in Baden-Württemberg. Sie berät Ministerien, Kommunen, kleine und mittelständische Unternehmen sowie kirchliche Einrichtungen bei Energieeinsparung, rationeller Energieverwendung und der Nutzung erneuerbarer Energien. Der Sitz der KEA ist in Karlsruhe. Mehr unter www.kea-bw.de.