Geothermie

Land gibt weitere knapp 1,6 Millionen Euro für die Sanierung von Erdwärmesonden in Böblingen frei

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Umweltminister Franz Untersteller: „Landkreis und Umweltministerium werden ihrer Verantwortung für die Betroffenen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten gerecht.“

Das baden-württembergische Umweltministerium hat einen Betrag von knapp 1,6 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, mit dem erneut Kosten erstattet werden, die dem Landkreis Böblingen für die Sanierung schadhafter Erdwärmesonden entstanden sind. Dabei ging es um Sonden im so genannten Quartier II, Hebungsgebiet Süd, in Böblingen. Dort war es 2013 zu Erdhebungen und zu teilweise massiven Gebäudeschäden gekommen, die Experten auf bereits länger zurück liegende Geothermiebohrungen zurückführen.

Die Landkreisordnung, erklärte Umweltminister Franz Untersteller, erlaube die Kostenerstattung an den Landkreis, wenn kein Dritter als Schadensverursacher zur Verantwortung gezogen werden könne. Zum jetzigen Zeitpunkt sei das nicht der Fall, deshalb gebe das Land die Mittel vorerst frei.

Untersteller forderte die zuständigen Versicherungen des Bohrunternehmers auf, ihrer Verantwortung jetzt auch gerecht zu werden: „Es geht im Geothermieschadensfall Böblingen um enorme emotionale und finanzielle Belastungen für sehr viele Menschen. Ich finde, es ist höchste Zeit, dass auch die Versicherungen mit der Schadensregulierung beginnen und die Menschen nicht länger allein mit ihren Sorgen lassen.“

Ergänzende Informationen

Die Kostenerstattung nach § 52 Landkreisordnung Baden-Württemberg setzt voraus, dass der Landkreis nicht von Dritten Ersatz verlangen kann. Da das Insolvenzverfahren über das Vermögen der verantwortlichen Bohrfirma noch nicht abgeschlossen ist, kann dies derzeit noch nicht als gegeben angesehen werden, weshalb die Erstattung zunächst „vorläufig“ erfolgt.

Für eine weitere Sanierung von Erdwärmesonden in der Siemensstraße (Quartier I, Hebungsgebiet Nord) in Böblingen sind dem Landratsamt entstandene Kosten in Höhe von über 1,4 Millionen Euro bereits auf der oben beschriebenen Grundlage erstattet worden.