Windenergie

Keine bundesweiten Vorgaben über Mindestabstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung

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Windkraftanlage Horkenheim. (Bild: Kevin Bitz / Umweltministerium Baden-Württemberg)

Beschluss der Umweltministerkonferenz auf Initiative Baden-Württembergs

Die Umweltministerinnen und -minister der Länder haben sich mit einem Beschluss einstimmig gegen bundesweite Mindestabstände zwischen Windkraftanlagen und Wohnbebauung ausgesprochen. Damit lehnen sie auch den aktuellen Vorschlag des Bundeswirtschaftsministers und die Festlegung des so genannten Klimakabinetts ab, pauschal einen Mindestabstand von 1000 Metern zur nächsten Wohnbebauung vorzuschreiben.

Die bundesweite Festlegung eines Abstands für Windkraftanlagen zur Wohnbebauung stellt „ein falsches Signal für den aktuell ohnehin fast zum Erliegen gekommenen Ausbau der Windenergie an Land“ dar, heißt es in dem Beschluss. Die Umweltministerkonferenz fordert die Bundesregierung deshalb auf, generell auf die bundesweite Vorgabe von Abstandsregelungen zu verzichten.

„Das ist eine klare und wichtige Botschaft an die Bundesregierung und ein starkes Signal der Einigkeit der Länder“, sagte Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller, auf dessen Initiative der Beschluss zurückgeht. „Die Länder wissen um die Bedeutung des Windenergieausbaus für Energiewende und Klimaschutz. Und sie erwarten von der Bundesregierung eine Politik, die dieser Bedeutung gerecht wird.“

Untersteller sagte weiter, er sei zuversichtlich, dass die Bundesregierung die Kritik am Mindestabstand, die von Politik, Wirtschaft und Naturschutzverbänden gleichermaßen komme, ernst nehme. „Die Windkraft an die Wand zu fahren – das kann nicht der Weg sein, wenn wir Klimaschutz ernst nehmen.“