Kartellbehörde

Kartellverfahren im badenova-Komplex beendet

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Kartellbehörde und badenova-Konzern einigen sich nach langjährigen Auseinandersetzungen um das kompas-Modell der badenova

Nach intensiven Verhandlungen haben sich die Energiekartellbehörde im Umweltministerium und der badenova-Konzern sowie die Städte Neuenburg am Rhein und Bad Krozingen auf Eckpunkte für eine einvernehmliche Lösung im Streit um das seit dem Jahr 2013 nicht mehr angebotene kompas-Modell verständigt.

Nach diesem Modell hatten sich gut 80 meist südbadische Gemeinden an der badenova AG & Co. KG beteiligt, sowohl als Kommanditisten als auch im Fall von mehr als 40 Gemeinden als stille Gesellschafter.

Die badenova hat nunmehr die mit 6,5 – 7 Prozent verzinsten stillen Beteiligungen aufgekündigt und dazu auf bedenkliche Vertragsklauseln verzichtet. Außerdem zahlt die badenova einen Betrag von vier Millionen Euro im Wege der Vorteilsabschöpfung an die Staatskasse. Im Gegenzug wird die Kartellbehörde mehrere anhängige Verfahren, die mit dem genannten Beteiligungsmodell im Zusammenhang stehen, einstellen.

Auch die Kartellverfahren gegen die Städte Neuenburg am Rhein und Bad Krozingen konnten gegen Auflagen eingestellt werden. Die Städte standen im Verdacht durch die Annahme unzulässiger Nebenleistungen bei der Konzessionsvergabe gegen Wettbewerbsrecht verstoßen zu haben.