Endlagersuche

Informationsveranstaltungen zur Standortsuche für ein atomares Endlager

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Gabelstapler (Foto: Bundesamt für Strahlenschutz)

Baden-Württembergisches Umweltministerium und Bundesgesellschaft für Endlagerung geben Auskunft zu Auswahlkriterien und Verfahren

Ende September hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung, BGE, den „Zwischenbericht Teilgebiete“ veröffentlicht. Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass es grundsätzlich geeignete Gebiete für ein atomares Endlager in Deutschland gibt. Die BGE hat insgesamt 90 Teilgebiete bundesweit identifiziert, die im weiteren Verfahren eingehend auf ihre Eignung untersucht werden. Auch Gebiete in Baden-Württemberg sind dabei.

Über den Stand des Auswahlprozesses, die Kriterien und wie es weitergeht, wollen das Umweltministerium und die BGE in vier Online-Veranstaltungen informieren. Die Veranstaltungen richten sich vor allem an Bürgerinnen und Bürger. „Es gibt einen großen berechtigten Informationsbedarf“, sagte Umweltminister Franz Untersteller. „Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, dass der Auswahlprozess möglichst transparent und nachvollziehbar verläuft. Deshalb stellen wir und die Bundesgesellschaft für Endlagerung uns den Fragen aus der Bevölkerung, die es möglicherweise gibt.“

Untersteller bekräftigte erneut, dass es bislang noch keine Vorfestlegung auf eine Region als Standort für ein Endlager gebe.

Abhängig war die Festlegung auf grundsätzlich geeignete Gebiete im ersten Schritt vor allem von der geologischen Beschaffenheit des Bodens. Nur Salz, Kristallingestein und Ton taugen grundsätzlich als geologische Umgebung für ein Endlager. „Der Prozess steht am Anfang“, so der Umweltminister, „die Bundesgesellschaft für Endlagerung stuft mehr als 50 Prozent des Bundesgebiets als grundsätzlich geeignet ein. Wo es am Ende hinkommen soll, ist völlig offen. Das wird auch frühestens 2031 und nach sehr detaillierten Untersuchungen entschieden.“

Für die Informationsveranstaltungen sind folgende Termine vorgesehen:

Regierungsbezirk Freiburg: Dienstag, 19. Januar 2021, 18:00 bis 19:00 Uhr
Regierungsbezirk Karlsruhe: Donnerstag, 21. Januar 2021, 18:00 bis 19:00 Uhr
Regierungsbezirk Stuttgart: Dienstag, 26. Januar 2021, 18:00 bis 19:00 Uhr
Regierungsbezirk Tübingen: Donnerstag, 28. Januar 2021, 18:00 bis 19:00 Uhr

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich unter folgendem Link anmelden:

Zur Online-Anmeldung