Umweltminister Franz Untersteller: „Ein postfaktischer Gesetzentwurf, dessen Namen in die Irre führt. Tatsächlich würde das Gesetz das Risiko von Hochwasserschäden erhöhen und den Schutz der Bürgerinnen und Bürger schwächen.“
Als „Rückschritt beim Hochwasserschutz“ hat Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller heute (16.12.) im Bundesrat das von der Bundesregierung geplante „Hochwasserschutzgesetz II“ kritisiert: „Auf dem Gesetzentwurf steht zwar Hochwasserschutz drauf, leider ist aber kein Hochwasserschutz drin!“
Wo bisher Überschwemmungsgebiete von neuen baulichen Anlagen grundsätzlich freizuhalten sind, solle es künftig schon ein Gewinn sein, wenn dort keine Ölheizungen installiert werden. „Außerdem darf heute in Talauen und entlang von Flussläufen aus gutem Grund nur dann gebaut werden, wenn sich der bestehende Hochwasserschutz und die Gefährdungslage für die Bevölkerung nicht verschlechtern. Wieso die Bundesregierung hieraus nun reine Abwägungsbelange machen möchte, die nicht zwingend zu beachten sein sollen, ist mir ein Rätsel“, sagte Umweltminister Untersteller.
Die im Gesetzentwurf neu vorgesehenen Gebietskategorien stellten nicht mehr als ein Placebo dar, betonte Franz Untersteller weiter. So sehe der Entwurf durch einen Deich geschützte Bereiche als Risikogebiete an und fordere dort eine Bauweise, die einen Deichbruch unterstellten. „Damit würde die Bundesregierung aber vor allem eines erreichen: Sie würde das Bauen hinterm Deich erheblich verteuern“, so der Minister. Wenn die Bundesregierung den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor den dramatischen Gefahren eines Hochwassers tatsächlich verbessern wolle, müsse sie das geplante Gesetz grundlegend überarbeiten. „Der vorliegende Gesetzentwurf erhöht das Risiko schwerer Hochwasserschäden und er schwächt den Schutz der Bürgerinnen und Bürger. Kein Gesetz wäre daher für den Hochwasserschutz besser als das nun vorgelegte Gesetz.“