Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern werden erörtert
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum weiteren Rückbau von Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg haben elf Bürgerinnen und Bürger beziehungsweise Organisationen Einwendungen und Bedenken eingereicht. Diese werden heute (16.10.) im Rathaus der Stadt Philippsburg (Landkreis Karlsruhe) gemeinsam mit dem für die Atomaufsicht im Land zuständigen Umweltministerium und dem Kraftwerksbetreiber, der EnBW Kernkraft GmbH, offen diskutiert. Falls erforderlich, wird die Erörterung morgen fortgesetzt.
„Der Erörterungstermin dient dazu, unterschiedliche Positionen persönlich vorzutragen und näher zu erläutern“, sagte Gerrit Niehaus, Leiter der Atomaufsicht und Genehmigungsbehörde, zu Beginn der Veranstaltung. „Die Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger helfen uns, die Pläne zum weiteren sicheren Rückbau von KKP 1 besser beurteilen zu können.“ Die Atomaufsicht beschäftige sich daher intensiv mit jeder einzelnen Einwendung, versicherte Niehaus. „Wir prüfen sorgfältig, inwieweit sie berücksichtigt werden kann oder muss. Dort wo es notwendig ist, werden wir vom Kraftwerksbetreiber auch Nachbesserungen für den schadlosen Rückbau einfordern.“
Die Erkenntnisse aus der Erörterung werden in den weiteren Genehmigungsprozess einfließen. Erst nach der damit verbundenen abschließenden Prüfung der Antragsunterlagen kann die 2. Abbaugenehmigung erteilt werden. Das Umweltministerium rechnet damit, das Verfahren im ersten Halbjahr 2020 abschließen zu können. Danach ist der Weg frei für den vollständigen Rückbau von Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg.
Ergänzende Information
Die Stilllegungs- und erste Abbaugenehmigung [04/17; 154 KB] für Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg erteilte das Umweltministerium am 7. April 2017. Die EnBW Kernkraft GmbH nahm diese Genehmigung am 18. April 2017 in Anspruch. Seitdem befindet sich die Anlage im Stilllegungs- und Restbetrieb.
Am 21. Dezember 2017 beantragte die EnBW Kernkraft GmbH die zweite Abbaugenehmigung. Der Antrag beinhaltet im Wesentlichen
- den Abbau des Biologischen Schilds,
- den Abbau des Brennelementlagerbeckens und Flutraums,
- den Abbau von weiteren tragenden und aussteifenden Bauteilen innerhalb von Gebäuden sowie
- die Errichtung und den Betrieb von ortsfesten Einrichtungen für den Abbau der vorgenannten Anlagenteile und deren Einbeziehung in den Restbetrieb.
Weitere Informationen zum Kernkraftwerk Philippsburg finden Sie auf unserer Internetseite.