In der Bruhrainhalle in Huttenheim (Philippsburg) werden derzeit Einwendungen und Bedenken gegen die Pläne zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Philippsburg 2 (KKP 2) behandelt. Der Erörterungstermin ist Teil des Genehmigungsprozesses, bevor die Stilllegungs- und Abbaugenehmigung, SAG, erteilt werden kann. Insgesamt haben rund 40 Bürgerinnen und Bürger etwa 1000 schriftliche Einzeleinwendungen vorgebracht.
Der Erörterungstermin diene dazu, unterschiedliche Positionen mündlich vorzutragen und zu erklären, sagte der Leiter der baden-württembergischen Atomaufsicht und Genehmigungsbehörde, Gerrit Niehaus, zu Beginn der Veranstaltung. Die Einwenderinnen und Einwender sollten Gelegenheit bekommen, ihre Kritik am geplanten Rückbau mit der Atomaufsicht und vor allem mit Vertretern des Kraftwerksbetreibers EnBW zu diskutieren.
Die Erkenntnisse aus der Erörterung fließen dann in den weiteren Genehmigungsprozess ein. Erst nach der damit verbundenen erneuten Prüfung der Antragsunterlagen kann die Genehmigung erteilt werden.
Niehaus wies gleich zu Beginn der Erörterung die grundsätzliche Kritik einiger Bürgerinnen und Bürger am Verfahren und der Ernsthaftigkeit der Erörterung zurück. Die Atomaufsicht beschäftige sich intensiv mit jeder Einwendung und prüfe sorgfältig, inwieweit sie berücksichtigt werden kann und muss: „Wir haben ein gemeinsames allem übergeordnetes Interesse“, sagte Niehaus. „Stilllegung und Rückbau müssen für Bürgerinnen und Bürger, für die Beschäftigten der EnBW und für die Umwelt sicher und schadlos durchgeführt werden. Die Einwendungen helfen uns, die Pläne zur Stilllegung und zum Rückbau von KKP 2 besser zu beurteilen und, wenn nötig, Nachbesserungen zu fordern.“
Das Kernkraftwerk KKP 2 gehört mit dem Kernkraftwerk Neckarwestheim ll (GKN ll) zu den beiden letzten noch betriebenen Kernkraftwerken in Baden-Württemberg. KKP 2 muss 2019 abgeschaltet werden, GKN ll geht 2022 vom Netz.