Die im Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft angesiedelte Energiekartellbehörde hat mit der Baden-Airpark GmbH einen Vergleich über die Gasbelieferung der Unternehmen auf dem Flughafen-Areal in Rheinmünster abgeschlossen.
Nach Prüfung einer Kundenbeschwerde kam die Energiekartellbehörde des Landes zu dem Ergebnis, dass die Baden-Airpark GmbH den 14 Firmen auf dem Flughafengelände zu Unrecht nicht gestattet hatte, ihren Gaslieferanten frei zu wählen. Außerdem mussten die Unternehmen an die Baden-Airpark GmbH deutlich höhere als die marktüblichen Gaspreise bezahlen.
Gegenüber der Energiekartellbehörde hat sich die Baden-Airpark GmbH nun verpflichtet, ihren Gaskunden künftig die Möglichkeit der freien Gaslieferantenwahl einzuräumen. Außerdem erstattet sie den betroffenen Unternehmen für den Zeitraum vom 01.07.2012 bis 31.12.2016 geleistete Zahlungen in Höhe von insgesamt rund 700.000 Euro zurück. Solange das Gasnetz noch in ihrem Eigentum steht, wird sie sich zudem bei ihrer zukünftigen Preisgestaltung für die Belieferung mit Gas an marktüblichen Preisen orientieren.