Strahlenschutz

Fundstück enthielt zu keinem Zeitpunkt Polonium-210

Das haben mehrere radiologische Messungen und Analysen des Inhalts des Behältnisses ergeben.

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links: Behältnis, das am Ostersonntag (5. April 2026) in einem Garten gefunden wurde; rechts: Laboranalyse
links: Behältnis, das am Ostersonntag (5. April 2026) in einem Garten gefunden wurde; rechts: Laboranalyse

Das Behältnis, das am Ostersonntag in einem Garten gefunden wurde, enthielt zu keinem Zeitpunkt radioaktives Polonium-210. Das haben mehrere radiologische Messungen und Analysen des Inhalts des Behältnisses ergeben.

Kein Blei nachgewiesen

Parallel zu einer ersten Messung wurde in der vergangenen Woche eine zeitaufwändige Elementanalyse auf Blei gestartet. Polonium-210 hat eine Halbwertszeit von etwa 138 Tagen, so dass bei einer sehr alten Probe Polonium-210 komplett zu stabilem Blei-206 zerfallen wäre. Wäre also Blei nachweisbar, wäre das ein Hinweis darauf, dass sich zu einem früheren Zeitpunkt Polonium-210 in dem Behältnis befunden haben könnte. Das nun vorliegende Ergebnis zeigt aber, dass das nicht der Fall ist.

Keine Alpha-Strahlung messbar

Das gefundene Behältnis war mit einem Etikett versehen, das vermuten ließ, dass sich der radioaktive Stoff Polonium-210 in dem Behältnis befinden könnte. Da es sich bei Polonium-210 um einen Alphastrahler handelt, ist Polonium-210 messtechnisch nur schwer nachweisbar. Zunächst wurde der Inhalt generell auf Alpha-Strahlung ausgemessen. Das Ergebnis zeigte, dass von dem Inhalt des Behältnisses keine Alpha-Strahlung ausging. Damit konnte zu einem relativ frühen Zeitpunkt ausgeschlossen werden, dass sich im Inhalt des Behältnisses aktuell Polonium-210 befindet.

Analysen durch das Landeskriminalamt

Aufgrund aller vorliegender Ergebnisse radiologischer Messungen und Analysen ist festzuhalten, dass von dem Inhalt des Behältnisses zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr durch radioaktive Stoffe ausging.

Ergänzende Analysen, die beim Landeskriminalamt durchgeführt wurden, ergaben keine Hinweise auf andere gesundheitsschädliche Stoffe. Weitere Ermittlungen erfolgen durch das zuständige Polizeipräsidium.