Umweltminister Franz Untersteller: „Wir unterstützen Kommunen, Unternehmen, kirchliche Einrichtungen und Vereine bei der Umsetzung ihrer Ideen für ein besseres Klima.“
Kommunen, Unternehmen, kirchliche Einrichtungen und Vereine können sich ab sofort wieder um Fördermittel aus dem Programm „Klimaschutz-Plus“ des Landes bewerben. „Wir können unser Klima nachhaltig nur verbessern, wenn wir Energie effizienter nutzen und bei Strom und Wärme konsequent Energie einsparen“, sagte Umweltminister Franz Untersteller anlässlich des Starts der neuen Förderrunde heute (02.12.) in Stuttgart. „Dafür müssen wir vor allem beim Gebäudebestand ansetzen.“ Kommunen, Unternehmen, kirchliche Einrichtungen und Vereine seien dabei wichtige Akteure, betonte der Minister. „Ihr Engagement für ein besseres Klima unterstützen wir daher auch im kommenden Jahr mit insgesamt rund 10 Millionen Euro.“
Drei Säulen für mehr Klimaschutz
Das Förderprogramm „Klimaschutz-Plus“ besteht aus drei Säulen: Im CO2-Minderungsprogramm gewährt das Land einen einmaligen Zuschuss für Investitionen in die energetische Sanierung der Gebäudehülle, die technische Gebäudeausstattung und die Wärmegewinnung aus erneuerbaren Energien. Mit dem Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramms will das Umweltministerium Sachkompetenz im Klimaschutz ausbauen und Kommunen sowie andere Akteure zur Einführung eines Energiemanagements oder einer Informations- und Beratungsstruktur zu Klimaschutz und Klimawandel ermutigen und befähigen. Um energieeffiziente Sanierungen anzureizen, werden darüber hinaus Vorhaben mit besonderen Effizienzstandards gefördert.
Erstberatung zur Abwärmenutzung – Geld für größere Unternehmen
In den vergangenen beiden Jahren bezuschusste das Land die Beratung zur Erhebung und Bewertung von Potenzialen und Maßnahmen für eine mögliche Abwärmenutzung lediglich bei kleinen und mittleren Unternehmen. Ab sofort können sich auch die größeren Unternehmen um Fördermittel für diesen Zweck bewerben. Franz Untersteller: „Abwärme kann einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten. Sie fällt vor allem bei größeren Unternehmen an. Dieses Potenzial müssen wir heben und nutzen.“ Daher begrüße er die Anpassung des Förderprogramms ausdrücklich.
Kommunen, Unternehmen, kirchliche Einrichtungen und Vereine können ihre Anträge bis einschließlich 30. November 2020 einreichen. Dies gilt vorbehaltlich einer früheren Ausschöpfung der Mittel.