Kernenergie

Erörterungstermin zum weiteren Abbau von Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim hat begonnen

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Offene Diskussion über Einwendungen und Bedenken mit Atomaufsicht und Kraftwerksbetreiber

In der Reblandhalle in Neckarwestheim (Landkreis Heilbronn) werden von heute (06.02.) an die Einwendungen und Bedenken von rund 190 Bürgerinnen und Bürgern sowie zwei Verbänden gegen den weiteren Rückbau von Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim erörtert. Insgesamt liegen mehr als 300 Einzeleinwendungen vor, über die das Umweltministerium als Atomaufsichtsbehörde und der Kraftwerksbetreiber mit den Einwenderinnen und Einwendern offen diskutieren möchte.

„Der Landesregierung ist Bürgerbeteiligung ein besonderes Anliegen. Deshalb haben wir uns entschieden, auch im Verfahren zur zweiten Abbaugenehmigung für den Einserblock hier in Neckarwestheim eine förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung mit Erörterungstermin durchzuführen“, sagte Gerrit Niehaus, Leiter der baden-württembergischen Atomaufsicht und Genehmigungsbehörde zu Beginn der Veranstaltung.

Zwingend vorgeschrieben sei ein solches öffentliches Beteiligungsverfahren lediglich vor der ersten Abbaugenehmigung, erläuterte Niehaus. „Wir legen jedoch größten Wert darauf, kerntechnische Anlagen sicher und schadlos abzubauen. Das sind wir den Bürgerinnen und Bürgern im Land, den Beschäftigten der EnBW und unserer Umwelt schuldig.“ Daher würde jede Einwendung ernst genommen und sorgfältig dahingehend geprüft, inwieweit sie berücksichtigt werden kann und muss. „Wo die Pläne zum weiteren Rückbau von GKN I aus Sicherheitsgründen nachgebessert werden müssen, werden wir dies beim Kraftwerksbetreiber auch einfordern“, versicherte der Leiter der Atomaufsicht.

Die gegenüber dem Umweltministerium vorgebrachten Einwendungen reichen von Fragen zur Zuverlässigkeit und der Fachkunde des beim Abbau eingesetzten Personals über den Restbetrieb und die konkreten Abbautätigkeiten bis hin zum Transport und der Lagerung der radioaktiven Abfälle. Die Einwenderinnen und Einwender kritisierten auch, dass dem aktuell in Rede stehenden weiteren Abbau der Anlage keine Untersuchung zur Umweltverträglichkeit vorausging. Dazu Gerrit Niehaus: „Im Rahmen der UVP zur Stilllegung und dem Abbau des GKN I im Jahr 2017 haben wir bereits alle aus dem gesamten Projekt resultierenden umweltrelevanten Wirkungen berücksichtigt. Natürlich haben wir geprüft, ob sich Änderungen ergeben haben, konnten aber feststellen, dass diese UVP auch heute noch aktuell ist. Für eine erneute Untersuchung der Umweltverträglichkeit der nun anstehenden Abbaumaßnahmen gibt es daher keinen Anlass.“

Die Erkenntnisse aus dem Erörterungstermin fließen in den weiteren Genehmigungsprozess ein. Das Umweltministerium rechnet damit, das Verfahren noch in diesem Jahr abschließen zu können.

Ergänzende Information

Die Stilllegungs- und erste Abbaugenehmigung für Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim hat das Umweltministerium am 3. Februar 2017 erteilt. Die EnBW Kernkraft GmbH hat die Genehmigung am 13. Februar 2017 in Anspruch genommen. Seitdem befindet sich die Anlage im Stilllegungs- und Restbetrieb.

Am 21. Dezember 2017 hat die EnBW Kernkraft GmbH die zweite Abbaugenehmigung für den Einserblock des Kraftwerks in Neckarwestheim beantragt. Der Antrag beinhaltet den Abbau folgender Anlagenteile:

  • Unterteil des Reaktordruckbehälters einschließlich des Kernschemels
  • Biologischer Schild
  • Brennelementlagerbecken und Reaktorbecken
  • Teile des Reaktorsicherheitsbehälters
  • tragende und aussteifende Bauteile innerhalb der Gebäude.

Kernkraftwerk Neckarwestheim