Kernenergie

Erörterungstermin zum Rückbau des Kernkraftwerks Neckarwestheim Block I ab 6. Februar 2019

Umweltminister Franz Untersteller: „Einwenderinnen und Einwender können mit uns offen über ihre Kritik zum Rückbau der Anlage diskutieren.“

Bis 5. November 2018 konnten Bürgerinnen und Bürger die Unterlagen zu der von der EnBW Kernkraft GmbH beantragten zweiten Abbaugenehmigung für Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim einsehen und sich zum Vorhaben äußern. Die im Rahmen dieses Beteiligungsverfahrens eingereichten Einwendungen, Bedenken und Anregungen werden ab 6. Februar 2019 in der Reblandhalle in Neckarwestheim erörtert. Dies gab das Umweltministerium in Stuttgart heute (11.01.) bekannt.

„Es ist mir wichtig, dass die Einwenderinnen und Einwender ihre Kritik zum weiteren Abbau der Anlage in Neckarwestheim offen mit der Atomaufsicht und Vertretern des Kraftwerksbetreibers EnBW diskutieren können“, betonte Umweltminister Franz Untersteller. „Ich hoffe, dass die frühzeitige Bekanntgabe des Termins es all denjenigen ermöglicht, an der Erörterung teilzunehmen, die sich zu dem Vorhaben geäußert haben.“

Die Erkenntnisse aus der Erörterung fließen in den weiteren Genehmigungsprozess ein. Erst nach der damit verbundenen abschließenden Prüfung der Antragsunterlagen kann die 2. Abbaugenehmigung erteilt werden.

Ergänzende Information

Die Stilllegungs- und erste Abbaugenehmigung [02/17; 168 KB] für Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim hat das Umweltministerium am 3. Februar 2017 erteilt. Die EnBW Kernkraft GmbH hat die Genehmigung am 13. Februar 2017 in Anspruch genommen. Seitdem befindet sich die Anlage im Stilllegungs- und Restbetrieb.

Am 21. Dezember 2017 hat die EnBW Kernkraft GmbH die zweite Abbaugenehmigung beantragt.

Kernkraftwerk Neckarwestheim