Erneuerbare Energien

Erfolg für die Kleine Wasserkraft – Förderung wieder möglich

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Umweltminister Franz Untersteller: „Das zähe Ringen mit der EU und dem Bund hat sich gelohnt. Ich bin froh, dass wir den Ausbau und die Modernisierung der klimafreundlichen Wasserkraft wieder finanziell unterstützen können.“

Das Förderprogramm des baden-württembergischen Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zur technischen und ökologischen Modernisierung der kleinen Wasserkraft musste im September 2014 eingestellt werden. Grund war eine Entscheidung der EU-Kommission, die in der Investitionsförderung und dem EEG eine unzulässige Doppelförderung sah. Nun feiert das Förderprogramm sein Comeback. Das Umweltministerium hat ein Konzept erarbeitet, das an die europarechtlichen Vorgaben angepasst wurde.

„Das zähe Ringen und die langwierigen Gespräche mit dem Bund und der EU haben sich gelohnt,“ sagte Umweltminister Franz Untersteller heute (10.08.) anlässlich der Veröffentlichung der neuen Fördergrundsätze. „Ich bin froh, dass wir den Ausbau der kleinen Wasserkraft künftig wieder mit Landesmitteln unterstützen können.“ Grundsätzlich schone die Stromerzeugung aus Wasserkraft das Klima. Wenn damit gleichzeitig die Durchgängigkeit des Gewässers hergestellt werde, verbesserten die Maßnahmen aber auch die Ökologie, erläuterte Untersteller.

Ab sofort kann für die Modernisierung bestehender Anlagen mit einer Leistung von mindestens 100 Kilowatt eine Zuwendung beantragt werden. Fördermittel stehen außerdem für die Revitalisierung bestehender, aber momentan nicht im Betrieb befindlicher Anlagen ab dieser elektrischen Leistung zur Verfügung. Maßnahmen an Anlagen mit einer Leistung ab 40 Kilowatt sind förderfähig, sofern sie bei der Einstellung des Förderprogramms vor drei Jahren bewilligungsreif und bei den zuständigen Stellen aktenkundig waren.

Je Maßnahme kann das Land einen Zuschuss von maximal 200.000 Euro gewähren.

Ergänzende Informationen

Mit etwa acht Prozent steuern die landesweit etwa 1.700 aktiven Wasserkraftanlagen nach der Photovoltaik den zweitgrößten Anteil an erneuerbarem Strom zur Bruttostromerzeugung in Baden-Württemberg bei. Hiervon entfällt auf die 65 Anlagen der „großen Wasserkraft“ mit einer Leistung ab einem Megawatt ein Anteil von etwa 90 Prozent, die restlichen rund 10 Prozent werden von der sogenannten „kleinen Wasserkraft“ erzeugt. Da im Rahmen der Wasserkraftnutzung direkt in die Gewässer eingegriffen wird, können insbesondere bei der Nutzung der kleinen Wasserkraft Konfliktbereiche mit der Gewässerökologie und der Fischerei entstehen.

Aufgabe aus Sicht des Landes ist es, die beiden Zielsetzungen „Ausbau der erneuerbaren Energien“ einerseits und „gewässerökologische Verbesserungen im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie“ andererseits so weit wie möglich in Einklang zu bringen. 

Zum Herunterladen

Fördergrundsätze kleine Wasserkraft - Anpassung 2017 und Antragsunterlagen