Neubau und Gebäudesanierung

Entwurf der Bundesregierung zum Gebäudeenergiegesetz wird Klimazielen nicht gerecht

Energie sparen durch Wärmedämmung. Haus mit Wärmebildkamera fotografiert.

Umweltminister Franz Untersteller. „Die Bundesregierung tritt auf der Stelle und nennt es Fortschritt. Das ist enttäuschend“  

Das baden-württembergische Umweltministerium hat gegenüber der Bundesregierung zahlreiche Änderungswünsche am Entwurf zum geplanten Gebäudeenergiegesetz angemeldet. Der Entwurf, sagte Umweltminister Franz Untersteller heute (08.07) in Stuttgart bringe keinerlei Fortschritt – weder für den für den Klimaschutz noch im Sinne einer einfacheren Regelsystematik. „Damit haben die federführenden Ministerien für Wirtschaft und für Inneres in Berlin schlicht Thema und Ziel verfehlt“, so Untersteller.

Das novellierte Gebäudeenergierecht sollte die ordnungsrechtliche Basis für die dringend nötige Wärmewende im Gebäudebereich sein, erläuterte Untersteller. „Das Ziel eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestands bis 2050 ist nur mit ambitionierten Vorgaben zu erreichen. Gemessen daran bleiben die Pläne der Bundesregierung weit hinter den Notwendigkeiten zurück.“

Statt eine zukunftsorientierte Politik zu betreiben, klammere sich die Regierung an veraltete Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag. „Die Verabredung, das energetische Anforderungsniveau an Neubau und Gebäudebestand nicht zu erhöhen, ist von der Wirklichkeit längst überholt. Wir brauchen Konzepte und Strategien für einen ambitionierten Energiestandard im Gebäudesektor. Davon gibt es im Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz leider keinen Ansatz.“ Es ist nicht wirtschaftlich, weiterhin Gebäude mit veralteten Standards zu bauen und zu sanieren, die dann vor 2050 wiederum saniert werden müssen, um die Klimaziele zu erreichen.

Zum Herunterladen

Stellungnahme zum Referentenentwurf für das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz) [06/19; 400 KB]