Hochwasserschutz

Entscheidung zum Hochwasserrückhalteraum Elisabethenwört

Land wird Variante „Kleine Dammrückverlegung“ beantragen

Staatssekretär Andre Baumann und Regierungspräsidentin Nicolette Kressl haben heute (28.02.) in Dettenheim-Rußheim den Projektbegleitkreis sowie die Arbeitsgruppen zum „Rückhalteraum Elisabethenwört“ informiert, dass das Land die „Kleine Dammrückverlegung“ als Variante für das Planfeststellungsverfahren ausgewählt hat. Für diese sollen nun die Antragsunterlagen erstellt werden.

Der Rückhalteraum Elisabethenwört ist einer von insgesamt 13 Hochwasserrückhalteräumen in Baden-Württemberg im Rahmen des „Integrierten Rheinprogramms“ (IRP). Vor Beginn des offiziellen Planfeststellungsverfahrens hat das Land hierzu im Jahr 2014 eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung gestartet, dabei wurden insgesamt sechs verschiedene Varianten sowie einige Untervarianten diskutiert. „Die sehr engagierte und intensive Arbeit aller Beteiligten in diesem Prozess bildet die Grundlage dafür, dass wir nun diese Entscheidung treffen konnten“, betonte Staatssekretär Andre Baumann.

Staatssekretär Andre Baumann: „Die kleine Dammrückverlegung erhöht den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor einem Hochwasser, sie gibt dem Rhein und den ehemaligen Rheinauen die Möglichkeit zurück, sich wieder natürlich zu entwickeln und sie erhält das gleichermaßen beliebte wie wertvolle Naherholungsgebiet Rußheimer Altrhein.“

„Mit der kleinen Dammrückverlegung schlagen wir gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe“, sagte Baumann. „Wir erhöhen den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor einem Hochwasser und wir geben dem Rhein und den ehemaligen Rheinauen die Möglichkeit, sich auf einem Teilstück wieder ganz natürlich zu entwickeln. Außerdem erhalten wir mit der Variante das in der Bevölkerung sehr beliebte, naturschutzfachlich wertvolle Naherholungsgebiet Rußheimer Altrhein.“ Mit voraussichtlichen Investitionskosten von rund 90 Millionen Euro sei die kleine Dammrückverlegung zudem für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler deutlich günstiger als alle anderen Varianten, betonte Baumann.

Regierungspräsidentin Nicolette Kressl: „Es hat sich gelohnt, dass wir die Öffentlichkeit schon sehr frühzeitig in die Planung eingebunden haben.“   

Regierungspräsidentin Nicolette Kressl: „Es hat sich gelohnt, dass wir die Öffentlichkeit schon sehr frühzeitig in die Planung eingebunden haben.“ 

Regierungspräsidentin Nicolette Kressl hob die Bedeutung der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung hervor. „Die Einbindung der Öffentlichkeit erfolgte bewusst sehr früh bereits vor dem Planungsbeginn, um die Betroffenen und Interessierten von Anfang an in die Planungen mit einzubeziehen. In den letzten drei Jahren konnten wir dank der aktiven Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger, der Kommunen, der Fachbehörden und Verbände, das Projekt wesentlich voranbringen. Dafür gilt allen Mitgliedern des Projektbegleitkreises sowie der Arbeitsgruppen ein ganz besonderer Dank.“ 

„Durch die Variantenentscheidung wird ein neues Kapitel in der Planungsphase begonnen. Es folgen jetzt die Entwurfs- und Genehmigungsplanung für die ausgewählte Variante. Auch im weiteren Planungsprozess sowie dem dann anstehenden Planfeststellungsverfahren werden die Bürgerinnen und Bürger sowie die betroffenen Kommunen die Gelegenheit haben, ihre Anregungen, Bedenken und Wünsche einzubringen“, so die Regierungspräsidentin weiter.

Begleitend zur Planungsphase wird das Regierungspräsidium in den nächsten Wochen einen weiteren Newsletter herausgeben, in welchem die kleine Dammrückverlegung und die Variantenauswahl dargestellt werden. Der Newsletter wird für alle Interessierten auf der Homepage des Regierungspräsidiums zur Verfügung stehen.

Ergänzende Informationen

Als Anlagen zu dieser Pressemitteilung erhalten Sie einen Überblick zum Umsetzungsstand des IRP (Anlage 1), einen Steckbrief zur Antragsvariante „Kleine Dammrückverlegung“ (= DRV-klein, Anlage 2), sowie einen Überblick über die wichtigsten Eckpunkte der Variantenauswahl (Anlage 3).

 

Zum Integrierten Rheinprogramm (IRP)

1982 haben Frankreich und Deutschland vertraglich vereinbart, unterhalb der Staustufe Iffezheim den vor dem Ausbau des Oberrheins vorhandenen Hochwasserschutz wiederherzustellen, um so die hochwasserverschärfenden Auswirkungen des Oberrheinausbaus zu beseitigen. Diese Maßnahmen werden von Frankreich und den Ländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz unter finanzieller Beteiligung des Landes Hessen und des Bundes umgesetzt.

In Baden-Württemberg werden die erforderlichen Maßnahmen im „Integrierten Rheinprogramm“ (IRP) zusammengefasst. Dabei schafft das Land an insgesamt 13 Standorten auf ehemaligen Aueflächen naturverträgliche Hochwasserrückhalteräume mit einem Gesamtvolumen von 167,3 Millionen Kubikmeter. Hierzu muss in den Rückhalteräumen so weit möglich eine überflutungstolerante Flora und Fauna erhalten oder wiederbegründet werden. Insgesamt wird für das IRP nach heutigem Stand mit Gesamtinvestitionskosten von knapp 1,5 Milliarden Euro gerechnet.

Mit den Poldern Rheinschanzinsel, Altenheim, dem Kulturwehr Kehl/Straßburg und dem Polder Söllingen/Greffern sind bereits vier der insgesamt dreizehn Rückhalteräume des IRP einsatzbereit. Diese stellen mit zusammen knapp 73 Millionen Kubikmetern rund 44 Prozent des insgesamt zu erstellenden Rückhaltevolumens zur Verfügung. Unterhalb der Staustufe Iffezheim kann damit im Zusammenspiel mit den Rückhaltemaßnahmen in Frankreich bereits heute der Schutz vor einem Hochwasser sichergestellt werden, wie es statistisch alle rund 120 Jahre vorkommen kann.

Nach derzeitiger Einschätzung ist – unter Berücksichtigung der erforderlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie der notwendigen Bauzeiten – die Fertigstellung aller IRP-Rückhalteräume und damit die Bereitstellung des vollständigen Rückhaltevolumens um das Jahr 2028 möglich.

Weitere Informationen

Integriertes Rheinprogramm

Zum Herunterladen

Anlage Hochwasserrückhalteraum Elisabethenwört [02/18; 700 KB]