Umweltminister Franz Untersteller: „Das ist ein weiterer wichtiger Schritt, um Platz zu schaffen für die neue Welt ohne fossile Stromerzeugung.“
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat heute (31.07.) dem Energiekonzern EnBW die zweite und damit letzte Abbaugenehmigung für den Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP) erteilt. Der Block 1 ist seit dem Jahr 2011 endgültig abgeschaltet.
Das KKP 1 ist damit nach KKP 2, Obrigheim und Neckarwestheim I das vierte der insgesamt fünf Kernkraftwerken im Land, dessen Abbauprogramm im atomrechtlichen Rahmen in allen Teilumfängen genehmigt ist, damit es komplett abgebaut werden kann. Ausstehend ist jetzt nur noch die Stilllegungs- und Abbaugenehmigung des noch bis Ende 2022 laufenden Blocks 2 des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN II).
„Nachdem die beiden Kühltürme in Philippsburg Mitte Mai bereits gesprengt worden sind, ist das ein weiterer wichtiger Schritt hin zu einer neuen Welt ohne Atomkraft in Deutschland“, sagte Umweltminister Franz Untersteller in Stuttgart. Mit dem Rückbau würde Platz geschaffen für einen Konverter, um erneuerbare Energie aus dem Norden Deutschlands für uns im Land nutzbar zu machen. „Das macht Baden-Württemberg nicht nur sicherer, sondern vor allem auch zukunftsfähig.“
Die Stilllegungs- und erste Abbaugenehmigung hatte die EnBW 2017 erhalten. Die zweite Abbaugenehmigung umfasst im Wesentlichen:
- den Abbau des Biologischen Schilds,
- den Abbau des Brennelementlagerbeckens und Flutraums,
- den Abbau von weiteren tragenden und aussteifenden Bauteilen innerhalb von Gebäuden,
- die Errichtung und den Betrieb von ortsfesten Einrichtungen für den Abbau der vorgenannten Anlagenteile und deren Einbeziehung in den Restbetrieb.
Das Umweltministerium hatte wie schon in den vorangegangen Verfahren die Öffentlichkeit intensiv beteiligt. Der transparente Prozess endete schließlich mit einem Erörterungstermin im Oktober 2019. „Die Menschen in und um Philippsburg zu informieren und mitzunehmen ist uns ein großes Anliegen“, betonte Minister Untersteller. „Das ist nicht überall in Deutschland selbstverständlich.“