Kernenergie

Bundesratsinitiative gegen den Export von Kernbrennstoffen in grenznahe Kernkraftwerke

Umweltminister Franz Untersteller: „Marode grenznahe Kernkraftwerke dürfen nicht länger mit Brennstoffen aus Deutschland betrieben werden.“ 

Die Landesregierung wendet sich mit einer Bundesratsinitiative gegen den Export von Kernbrennstoffen in grenznahe Kernkraftwerke, die angesichts ihrer Nähe zu Deutschland und aufgrund ihres Alters ein Risiko für die Bevölkerung in Deutschland darstellen. Das hat das Kabinett in seiner Sitzung am 25. September beschlossen.

„Wenn marode Kernkraftwerke wie Tihange, Beznau und Fessenheim schon nicht in naher Zukunft stillgelegt werden, sollen sie zumindest nicht mit Brennstoffen aus Deutschland betrieben werden“, sagte Umweltminister Franz Untersteller heute (27.09.) in Stuttgart. „Es ist doch grotesk, wenn wir den deutschen Atomausstieg forcieren, um die Bevölkerung vor den gravierenden Auswirkungen eines kerntechnischen Unfalls zu schützen, und zugleich risikobehaftete grenznahe Kraftwerke durch die Lieferung von Brennelementen unterstützen.“

Die Ausfuhr von Kernbrennstoffen müsse zwingend untersagt werden, wenn nicht auszuschließen ist, dass sie in Anlagen zum Einsatz kommen, deren Betrieb ein erhöhtes Risiko darstellt, so der Minister. „Im Grundsatz steht das so auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Doch leider sind diesen Worten bislang noch keine Taten gefolgt.“ Mit dem Entschließungsantrag wolle Baden-Württemberg die Prüfung eines Exportverbots auf der bundespolitischen Agenda ganz nach oben bringen.  

„Ich hoffe sehr, dass der Bundesrat uns in unserem Anliegen unterstützt, die von grenznahen Kernkraftwerken ausgehenden Risiken für die Bevölkerung in Deutschland zu reduzieren.“ Neben dem Exportverbot von Brennelementen erwarte er auch, dass die Bundesregierung sich verstärkt für ein rasches Abschalten der in Grenznähe befindlichen ausländische Kernkraftwerke einsetzt, machte Franz Untersteller deutlich.

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Entschließungsantrag vom Kabinett am 25. September 2018 beschlossen [09/18; 102 KB]