Energie

Bundeskabinett beschließt Mieterstromgesetz

Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller: „Das ist ein Anfang. Aber es geht nicht weit genug.“

„Wir begrüßen, dass die Bundesregierung ihr Versprechen, ein Mieterstrommodell auf den Weg zu bringen, jetzt umsetzen will. Damit wird auch eine Forderung Baden-Württembergs erfüllt“, kommentierte der baden-württembergische Umwelt- und Energieminister Franz Untersteller den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts.

„Aus meiner Sicht war es überfällig, auch Mieter bei der Nutzung von selbst erzeugtem Strom zu berücksichtigen. Damit könnte ein wesentliches Hindernis für den Ausbau der Photovoltaik, vor allem in den Städten, beseitigt werden.“    

Bislang, ergänzte Untersteller, habe es sich für Vermieter von Wohngebäuden schlicht nicht gelohnt, eine Photovoltaikanlage zu installieren und den erzeugten Strom an die Mieter des Hauses weiterzugeben. Der im Gesetz verankerte Mieterstromzuschlag ändere dies jetzt. „Allerdings“, so Untersteller „ist das geplante Bundesgesetz sehr eng gefasst. Ich hätte mir vor allem gewünscht, dass das Modell auch Nachbargebäude und Nichtwohngebäude einschließt. Außerdem müssen flankierend im Steuerrecht noch regulatorische Hemmnisse für Wohnungsbaugesellschaften beseitigt werden.“

Baden-Württemberg werde jetzt genau beobachten, ob sich das geplante Bundesgesetz in der Praxis bewährt und den erhofften Schwung für den Ausbau der Solarenergie bringe. „Dann sehen wir weiter.“