Umweltministerium gibt Handlungsempfehlungen für Betreiber kommunaler Kläranlagen heraus
Die öffentliche Abwasserbeseitigung ist ein wichtiger Teil der Daseinsvorsorge. Um die Abwasserableitung und -reinigung auch während der aktuellen Pandemie flächendeckend aufrecht zu erhalten, hat das Umweltministerium den Regierungspräsidien im Land verschiedene Handlungsempfehlungen für die Betreiber kommunaler Kläranlagen zur Verfügung gestellt.
„Wir wollen unseren hohen Standard bei der Abwasserbeseitigung auch in dieser außergewöhnlichen Zeit beibehalten“, sagte Minister Franz Untersteller heute (23.03.) in Stuttgart. „Um Personalengpässe bei den kommunalen Kläranlagen durch akute Erkrankung oder Quarantäne zu vermeiden, möchte ich an die Eigenverantwortung der Betreiber appellieren. Es gilt wie in allen Bereichen des öffentlichen Lebens derzeit eine besondere Sorgfaltspflicht für die persönliche Hygiene und es gilt das Gebot des Abstandhaltens.“ Selbstverständlich müssten auch die einschlägigen Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz weiterhin und gerade jetzt konsequent umgesetzt werden.
Frühzeitig bedenken: Notbetriebe – Notfallpläne – Notfallteams
Das Umweltministerium empfiehlt den Betreibern kommunaler Kläranlagen darüber hinaus, sich frühzeitig auf mögliche Notbetriebe einzustellen. Dazu gehören unter anderem die Erstellung von Notfallplänen, der Aufbau von Notfallteams, die Planung einer Vorsorgequarantäne – jeweils unter Berücksichtigung der dynamischen Lage. Für den Fall eines Notbetriebs kann in Abstimmung mit der zuständigen Wasserbehörde der Aufwand für die Eigenüberwachung minimiert werden, beispielsweise durch Beschränkung auf die wichtigsten Parameter.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Lage veranstaltet der DWA-Landesverband Baden-Württemberg am kommenden Mittwoch, 25. März 2020, eine Web-Konferenz zum Corona-Krisenmanagement im Abwasserbereich, an dem sich auch das Umweltministerium beteiligt.