Der Wolf hatte in der jüngeren Vergangenheit ein auffälliges Verhalten gezeigt, indem er sich während der Paarungszeit Hunden und deren Besitzerinnen und Besitzern teilweise bis auf wenige Meter näherte. Er war dabei nicht aggressiv, zeigte aber nur wenig Scheu vor Menschen.
Generell liegt im Wolfsmanagement des Landes der Fokus darauf, der Entwicklung von auffälligem Verhalten bei Wölfen vorzubeugen und eine beobachtete Entwicklung solcher Verhaltensweisen frühestmöglich zu unterbrechen. Die Sicherheit der Menschen steht an oberster Stelle.
Das Umweltministerium hatte daher zunächst Mitte 2024 angeordnet, den Wolf zu fangen und zu besendern. Dann hätte die Möglichkeit bestanden, ihm durch gezieltes Vergrämen eine wieder erhöhte Scheu vor Menschen anzutrainieren. Konkret wurde versucht, den Wolf mit Hilfe von Fußfallen zu fangen beziehungsweise mit einem Narkosegewehr zu immobilisieren und zu besendern.
Bisherige Fang- und Betäubungsversuche
Seit Juli 2024 wurde versucht, den Wolf zu fangen mit Fußfallen an insgesamt 28 verschiedenen Standorten, zeitweise wurden dafür auch Wege im Nationalpark gesperrt.
Der Wolf trat auch in eine Fußfalle, konnte sich aber befreien.
Wölfe, die einmal in eine Falle getreten sind, sind als äußerst lernfähige und vorsichtige Tiere in aller Regel kein zweites Mal mit derselben Methode zu fangen. Dieses Hintergrundwissen in Kombination mit Monitoring-Erkenntnissen von GW2672m (Fotofallenaufnahmen, Fährten) legt nahe, dass dieser Wolf Fußfallen nach dem Fehlfang meidet beziehungsweise Verdachtssituationen gegenüber vorsichtig ist. Bei darauffolgenden Fangversuchen mit Fußfallen wurde darauf geachtet andere Orte und andere Lockstoffe zu verwenden. Auch bei diesem veränderten Vorgehen konnte beobachtet werden, dass der Wolf vorsichtig ist und die Wahrscheinlichkeit ihn mit einer Fußfalle zu fangen, sehr gering ist.
Um mit einem Betäubungsgewehr einem Wolf einen sicheren Schuss auf die Hinterhand/Oberschenkel anzutragen, muss der Wolf stehen/sitzen/liegen, sich nicht in der Fortbewegung befinden und sollte nicht weiter als 20 bis 25 Meter entfernt sein. Um Verletzungsrisiken durch den Pfeil an falscher Körperstelle und Fehltreffer zu vermeiden, sind Entfernungen von weniger als 20 Meter anzuraten.
Auch dies führte nicht zum Erfolg (aufgrund des hohen Schwierigkeitsgrades der Methode).
Diese Versuche führten nicht zum Erfolg, bereits die Besenderung scheiterte. Zugleich mehrten sich in jüngster Zeit Berichte über einen Wolfstourismus in der Region, da der Wolf im Gegensatz zu anderen Artgenossen deutlich häufiger gesichtet wird. Das Tier anzulocken, um Foto- und Filmaufnahmen zu tätigen, steigert jedoch die Wahrscheinlichkeit, dass der Wolf die letzte Scheu vor Menschen verliert. Möglicherweise gefährliche Situationen lassen sich vor diesem Hintergrund nicht mehr ausschließen.
Das Umweltministerium geht daher nach dem mit Vertreterinnen und Vertretern von Naturschutz, Jagd, Landwirtschaft, u. a. erarbeiteten Managementplan Wolf [PDF] vor. Dieser sieht – wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind – auch den Abschuss vor.
Konkret empfiehlt der Managementplan, wenn ein Wolf sich wiederholt Menschen auf unter 30 Metern nähert: „Dokumentation und Analyse der Situation. Je nach Situation möglichst frühzeitig besendern und vergrämen. Bei ausbleibendem Erfolg Entnahme.“
Fragen und Antworten zum so genannten „Hornisgrinde-Wolf“ (GW2672m) und der Ausnahmegenehmigung zum Abschuss
Jeder genetisch nachgewiesene Wolf erhält durch das Senckenberg Zentrum für Wildtiergenetik eine individuelle Kennzeichnung bestehend aus „GW” für „Genetik Wolf”, einer laufenden Nummer und dem Geschlechtskürzel „m” für „male” (männlich) beziehungsweise „f” für „female” (weiblich).
Somit steht GW2672m für Genetik Wolf – Individuen-Nummer 2672 – männlich.
Wölfe sind in der Regel scheue Tiere und meiden direkte Begegnungen mit Menschen. Meistens weichen Wölfe dem Menschen aus, noch ehe der Mensch sie bemerkt. Der Rüde GW2672m aus dem Territorium „Hornisgrinde” näherte sich jedoch seit knapp zwei Jahren immer wieder Menschen (meist, wenn diese Hunde mit sich führten) auf eine als kritisch bewertete Distanz von weniger als 30 Metern an. Dieses Verhalten steht erklärbar im Zusammenhang mit der Paarungszeit, auch Ranzzeit genannt, die von Dezember bis etwa März dauert. Denn der Rüde ist auf der Suche nach einer Paarungspartnerin. Da in dem Territorium keine Fähe (weiblicher Wolf) lebt, geht das Umweltministerium davon aus, dass sich das Verhalten von GW2672m in der nächsten Ranzzeit nicht verändert.
Die häufige Annäherung an Menschen mitunter auch auf sehr kurze Distanz zeigt, dass der Wolf sich an die Nähe von Menschen gewöhnt hat. Dieses Verhalten ist aus Sicht des Wolfsmanagements kritisch, da sich daraus perspektivisch auch gefährliche Situationen entwickeln können.
Seit 2024 hat die vom Umweltministerium für das Wolfsmonitoring beauftragte Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) zunehmende Sichtungsmeldungen von Privatpersonen zu GW2672m erhalten. Die Daten zeigen, dass die Entfernung zum Menschen bei diesen Begegnungen tendenziell geringer wird. In der Gesamtbetrachtung aller Umstände ist daher festzuhalten, dass eine Steigerung des auffälligen Verhaltens vorliegt und der Wolf dem Menschen immer näher kommt.
Studien zeigen, dass Übergriffe von Wölfen auf Menschen (neben Tollwut) vor allem dann stattfinden, wenn Wölfe sich an Menschen gewöhnt haben. Aufgrund der Datenlage ist anzunehmen, dass der Wolf mit der Nummer GW2672m die Scheu vor Menschen verloren hat.
Bei Wölfen, die sich regelmäßig Menschen nähern, sieht der Managementplan Wolf Baden-Württemberg und das vom Bundesamt für Naturschutz erstellte „Konzept zum Umgang mit Wölfen, die sich Menschen gegenüber auffällig verhalten [PDF]” vor, dieses auffällige Verhalten von Wölfen frühestmöglich zu unterbinden. Soweit es die Situation zulässt, soll möglichst frühzeitig eine Besenderung und/oder Vergrämung versucht werden. Die Besenderung, also das Versehen des Wolfes mit einem Sender, über den sich der Aufenthaltsort des Wolfes nachverfolgen lässt, erhöht die Erfolgsaussichten für Vergrämungsmaßnahmen. Der Wolf, kann dann aufgesucht werden und mit lauten Geräuschen oder physischen Kontakten (beispielsweise mittels Gummigeschossen) vergrämt werden, so dass er lernt, sich von Menschen fernzuhalten. Sollte dies erfolglos bleiben, ist der Wolf zu entnehmen. Mit dem Fachbegriff der Entnahme ist der Abschuss und somit die Tötung des Tieres gemeint.
Das Umweltministerium kann nicht ausschließen, dass es zukünftig insbesondere zu Verletzungen beim Menschen im Zuge von Begegnungen mit GW2672m kommen kann. In Anbetracht dieser Situation und im Einklang mit den Handlungsempfehlungen des Managementplan Wolf und dem Konzept des Bundesamtes für Naturschutz hat sich das Umweltministerium dazu entschlossen, GW2672m zu entnehmen. Die staatliche Schutzpflicht gebietet es, dass in Gefahrenlagen – wie diesen – gehandelt wird, bevor ein Mensch zu Schaden kommt.
Vor dem Hintergrund des oben geschilderten Verhaltens hatte das Umweltministerium schon Mitte 2024 angeordnet, den Wolf zu fangen und zu besendern. Dann hätte die Möglichkeit bestanden, ihm durch gezieltes Vergrämen eine wieder erhöhte Scheu vor Menschen anzutrainieren. Konkret wurde versucht, den Wolf mit Hilfe von Fußfallen zu fangen beziehungsweise mit einem Narkosegewehr zu immobilisieren und zu besendern. Die Besenderung ist eine zentrale Maßnahme zur Vergrämung. Nur wenn über den GPS-Sender der Aufenthaltsort des Wolfes bekannt ist, kann dieser aufgesucht und beispielsweise mit Gummi beschossen werden. Dann kann er lernen, sich den Menschen fernzuhalten, da dessen Nähe für ihn Schmerzen bedeutet. Dies dient dem Schutz der Menschen und des Wolfes gleichermaßen.
Die folgende Übersicht zeigt, welche Versuche zur Vergrämung des Wolfes unternommen wurden:
Detaillierte Auflistung der Fangversuche, um Entnahme zu vermeiden [PDF]
Diese Versuche führten nicht zum Erfolg, bereits die Besenderung scheiterte.
Voraussetzung für die Zulassung einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung ist, dass die Entnahme alternativlos ist. Als mildere Alternative zur Entnahme empfehlen oben genannte Konzepte die Besenderung und Vergrämung des auffälligen Wolfes. Die Besenderung wurde über einen Zeitraum von knapp eineinhalb Jahren versucht – leider erfolglos. Nachdem sich nun seit November 2025 die Anzahl der kritischen Begegnungen häufen, wurde nun die Entscheidung getroffen, GW2672m zu entnehmen.
Das Gesetz sieht für den Fall der Zulassung einer artenschutzrechtlichen Ausnahme keine Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände vor.
Die Entnahmeentscheidung folgt jedoch den Empfehlungen des Managementplan Wolfs, welcher 2022 unter Beteiligung u. a. aller relevanten Verbände (Tierschutz, Naturschutz, Jagd, Landnutzung und Tourismus) erarbeitet wurde. Zudem wurden die Verbände und Mitglieder der AG Luchs und Wolf, die bei der Erarbeitung des Managementplans Wolf beteiligt waren, informiert.
Die Entnahme findet im Kerngebiet des Territoriums von GW2672m statt, sodass davon auszugehen ist, dass nur dieses Tier von der Maßnahme betroffen ist. In Bereichen in denen auch andere Individuen vermutet werden, zum Beispiel der benachbarte Rüde GW852m, finden keinen Entnahmeversuche statt.
Die Gefährdungslage steht in Verbindung mit der Ranzzeit. Zudem trägt die zeitliche Befristung dem Umstand Rechnung, dass artenschutzrechtliche Ausnahmen auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken sind.
Sollte die Entnahme des Tiers bis dahin nicht erfolgreich gewesen sein, müsste geprüft werden, ob die Ausnahme, d.h. der Entnahmeversuch, fortgeführt wird.
Um eine professionelle Entnahme zu garantieren, hat das Umweltministerium ein spezielles Entnahmeteam mit der Aufgabe beauftragt.
Beim Verwaltungsgericht Stuttgart sind am 28.01.2026 zwei Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz („Eil-Anträge“) gegen die erlassene Ausnahme eingegangen.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat am 05.02.2026 die Anträge der Antragsteller in allen zentralen Punkten abgelehnt.
Gegen diese Entscheidung wurde am 6.2.2026 Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingelegt.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat am 16. Februar 2026 die artenschutzrechtliche Ausnahme zur Tötung des „Hornisgrinde-Wolfs“ (GW2672m) in zwei Eilverfahren für voraussichtlich rechtmäßig und vollziehbar erklärt, sodass der Wolf bis zum 10. März 2026 getötet werden darf (siehe Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 16. Februar 2026).
Der Wolf ist aktuell streng geschützt und darf generell nur nach vorheriger Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Naturschutzbehörde entnommen werden. Nach den aktuell geltenden Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes ist eine Ausnahme zum Schutz der Gesundheit des Menschen möglich, wenn keine hinreichenden Alternativen zur Verfügung stehen.
Einen Wolf einzufangen und dauerhaft in einem Gehege unterzubringen, ist keine tierschutzkonforme Alternative zum Töten des Tieres. Die dauerhafte Haltung in einem Gehege bedeutet für einen in freier Wildbahn aufgewachsenen Wolf einen enormen Stress und zumeist psychische Störungen (Stereotypien), die zu erheblichen Leiden führen.
Wölfe werden in Deutschland nicht aktiv ausgewildert. Sie sind hochmobil und wandern selbstständig ein. Zudem kann die Anwesenheit von Wölfen zu Konfliktpotenzial führen, weshalb keine politische oder gesellschaftliche Bereitschaft zur aktiven Auswilderung von Wölfen besteht. Das Umweltministerium geht davon aus, dass zu gegebener Zeit – wie bereits bislang auch – weitere Wölfe zur Population im Schwarzwald hinzustoßen.
Während beim Einsatz vom Narkosegewehr eine Schussdistanz von maximal 20 Metern notwendig ist, sind bei der Entnahme weit größere Schussdistanzen möglich. Die benötigten Annäherungen an den Wolf zur Immobilisierung sind in der Vergangenheit stets gescheitert.
In Baden-Württemberg gibt es nach unserem Kenntnisstand aktuell vier Wölfe, die dauerhaft (mit einem Revier) hier leben. Dies sind alles Rüden. Die Wölfe ziehen aus benachbarten Regionen zu uns, wenn es dort keine geeigneten Reviere gibt. In ganz Deutschland leben 219 Wolfsrudel, 44 Wolfspaare und 14 sesshafte Einzelwölfe. Die meisten Wolfsrudel gibt es in Niedersachsen (63) und Brandenburg (60), gefolgt von Sachsen (46). Es sind insgesamt über 1.600 Tiere erfasst.
Aufgrund der deutlichen Steigerung der Wolfszahlen in den letzten Jahren, konnte der Erhaltungszustand des Wolfs für Deutschland als „günstig“ festgestellt werden. So wurde er auch von der Bundesregierung an die EU-Kommission gemeldet. Der Wolf wurde kürzlich sowohl in der sogenannten Berner Konvention als auch in der FFH-Richtlinie in eine geringere Schutzkategorie eingestuft.
Für uns vor Ort gilt: Ohne weibliche Wölfe ist die bestehende Population in Baden-Württemberg nicht überlebensfähig. Die Entnahme eines männlichen Tiers ändert an dieser Prognose nichts. Es ist jedoch zu erwarten, dass durch den Nachzug aus benachbarten Regionen auch in Baden-Württemberg die Gesamtanzahl an Tieren in den nächsten Jahren steigen wird.
Aus den Monitoringdaten der FVA [PDF] lässt sich die Entwicklung der Anzahl der Sichtungen, der Entfernung und der Frage, ob Annäherungen mit oder ohne Hund stattgefunden haben entnehmen.


