Förderprogramm

Förderung von Initial­beratungen zum Zirkulären Bauen in Kommunen

Das Land Baden-Württemberg fördert Beratungen zum Zirkulären Bauen. Kommunen können frühzeitig prüfen, wie sie Gebäude erhalten, sanieren oder weiter nutzen und dabei Ressourcen schonen können.

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Der Gesetzentwurf zur Neuordnung des Abfallrechts sieht unter anderem den verstärkten Einsatz von Recycling-Baustoffen, etwa R-Beton, vor.

Mit dem Förderprogramm unterstützt das Land Kommunen dabei, die Ansätze des zirkulären und ressourcenschonenden Bauens frühzeitig in die Planung kommunaler Bauvorhaben einzubeziehen.

Die Beratung in einer möglichst frühen Planungsphase ist besonders wichtig, weil grundlegende Entscheidungen zum Raumbedarf, zur Nutzung vorhandener Gebäude sowie zu Sanierungen zu diesem Zeitpunkt noch beeinflusst werden können. In späteren Planungsphasen sind viele Festlegungen bereits getroffen, sodass der Erhalt und die Weiterentwicklung des Gebäudebestands mit dem damit verbundenen Ressourcen- und CO2-Einsparpotenzial häufig nicht mehr ausreichend berücksichtigt werden können.

Die Initialberatung soll deshalb dazu beitragen, Sanierung und Ausbau vor Abriss und Neubau zu prüfen und die Weichen für ein nachhaltiges, zirkuläres Bauvorhaben zu stellen.

Für das Förderprogramm stehen mit einer Laufzeit bis Ende 2027 insgesamt 500.000 Euro bereit.

Ziel des Förderprogramms

Ziel ist es, kommunale Entscheidungsträger und Planende möglichst frühzeitig für das Zirkuläre Bauen zu sensibilisieren. Insbesondere sollen der Erhalt, die Sanierung und der Ausbau bestehender Gebäude möglichst vor einem Abriss und Neubau geprüft werden. Dadurch sollen auf kommunaler Ebene konkrete zirkuläre Bauvorhaben in Baden-Württemberg angestoßen und beispielgebende Projekte entwickelt werden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Städte und Landkreise in Baden-Württemberg. Eine Förderung können außerdem kommunale öffentlich-rechtliche Eigenbetriebe, kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts sowie kommunale Unternehmen mit privatrechtlicher Unternehmensform erhalten, an denen kommunale Gebietskörperschaften mit mehr als 50 Prozent beteiligt sind.

Was wird gefördert?

Gefördert werden externe Beratungsleistungen für kommunale Bauvorhaben in den Planungsphasen Bedarfsplanung, Architekturwettbewerbe sowie Vorentwurfs- und Entwurfsplanung. Die Beratung muss sich an der Handlungshilfe für Kommunen zum zirkulären, nachhaltigen und klimagerechten Bauen der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg orientieren. Das Land übernimmt 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Zuwendung beträgt mehr als 5.000 Euro und höchstens 28.000 Euro.

Weitere Details können der Verwaltungsvorschrift über die Förderung von Initialberatungen zum Zirkulären Bauen in Kommunen (PDF, Juni 2026) des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft entnommen werden.

Welche Fördervoraussetzungen gibt es?

Die Beratung muss durch entsprechend qualifizierte externe Berater erfolgen. Die Mindestqualifizierungen können der Verwaltungsvorschrift entnommen werden. Bei Beratungen zu Bestandsgebäuden müssen für diese Gebäude als Grundlage für die Initialberatung entsprechende Gebäudepläne verfügbar sein. Bei Beratungen der Phase „Wettbewerb“ muss die Teilnahme des externen Beraters am Entscheidungsgremium des Wettbewerbs am Ende dieser Phase sichergestellt werden. Die Förderung kann nur für geplante und noch nicht durchgeführte Beratungen beantragt und bewilligt werden.

Kontakt

Fragen rund um das Thema Initialberatungen Zirkuläres Bauen können Sie per E-Mail an das Ministerium richten.