Grüner Wasserstoff ist ein Schlüsselfaktor zur Einhaltung der Klimaschutzziele und wird in den kommenden Jahren – nach Energieeffizienz, erneuerbaren Energien und Elektrifizierung – zur vierten Säule der Energiewende. Die im Jahr 2023 durchgeführte landesweite Bedarfserhebung zeigt einen höheren und schneller steigenden Bedarf, als es bisherige Studien und Analysen angenommen haben.
Die Bundesnetzagentur hat am 22. Oktober 2024 den Antrag der Fernleitungsnetzbetreiber für das Wasserstoff-Kernnetz genehmigt. Dies ist ein wichtiges Signal für den Wasserstoffhochlauf, welches auch international Beachtung findet. Das Kernnetz deckt nicht alle Regionen in Baden-Württemberg ab und wird in der zeitlichen Umsetzung noch Zeit in Anspruch nehmen. Der zusätzlich notwendige Ausbau des vorgesehenen Wasserstoffnetzes muss über den Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff erfolgen. Zur Versorgung bis zum Bau von Fernleitungen und zur Abdeckung von bisher nicht erschlossenen Gebieten ist es deshalb erforderlich, bereits jetzt Erzeugungskapazitäten (und damit Wertschöpfungsketten) vor Ort aufzubauen.
Ziel und Inhalte des Förderprogramms
Mit dem Förderprogramm ELY unterstützen wir die lokale Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff durch Wasser-Elektrolyse, um bereits mittelfristig eine hinreichende Versorgung mit Wasserstoff zu erreichen und die Wettbewerbsfähigkeit der baden-württembergischen Unternehmen zu sichern. Der Fokus liegt auf dem Aufbau von Wasserstoff-Hubs in Baden-Württemberg. Die Elektrolyseure und Wasserstoff-Hubs sollen dabei weitestgehend im Einklang mit dem regionalen Ausbau des Stromnetzes und dem regionalen Ausbau von Erneuerbaren-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) errichtet beziehungsweise erweitert werden. Der parallele Auf- und Ausbau ist von hoher Bedeutung für die Energiewende und das Erreichen der Klimaschutzziele in Baden-Württemberg.
Das Programm fördert die Neuerrichtung von lokalen Elektrolyseuren mit integrierten Konzepten zur Herstellung von erneuerbarem Wasserstoff für die regionale Versorgung. Zudem werden Investitionen in eine bedarfsgerechte Erweiterung der Erzeugungskapazität von Elektrolyseuren für zusätzliche Abnehmer von erneuerbarem Wasserstoff unterstützt. Neu zu errichtende Elektrolyseure oder die Erweiterung eines Elektrolyseurs müssen eine elektrische Nennleistung von mindestens 1 Megawatt (1 MWel) aufweisen. Die geförderten Bestandteile der Anlage müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.
Die Fördersumme soll in der Regel zehn Millionen Euro pro Projekt nicht überschreiten, bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sind es maximal 8,25 Millionen Euro pro Projekt. Die Beihilfeintensität (Förderquote) beträgt bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten, bei KMU kann der Prozentsatz höher liegen.
Zuwendungsfähig sind die gesamten Investitionskosten, die für die Neuerrichtung von Elektrolyseuren beziehungsweise für die Erweiterung der Erzeugungskapazität von Elektrolyseuren inklusive der für den Betrieb notwendigen Balance of Plant erforderlich sind. Weitere Komponenten wie stationäre Speicheranlagen für erneuerbaren Wasserstoff und Wasserstoff-Kompressoren werden in angemessenem Umfang (etwa bis zu 30 Prozent der Gesamtausgaben) ebenfalls gefördert.
Antragsberechtigt für die Neuerrichtung oder eine Erweiterung eines Elektrolyseurs sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts sowie natürliche Personen, sofern sie wirtschaftlich tätig sind. Darunter fallen auch kommunale Eigenbetriebe, Zweckverbände, kommunale Körperschaften, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.
Antragsstellung, Antragsfrist und Antragsformulare
Der Projektträger Karlsruhe (Kontaktdaten siehe unten) übernimmt im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg die Beratung, Antragsannahme, Bewilligung, die Auszahlung und die Abrechnung der Zuwendung, die Entgegennahme und die Prüfung der Verwendungsnachweise.
Im Rahmen des Förderprogramms sind zwei Förderaufrufe vorgesehen, einer im Jahr 2025 und einer im Jahr 2026. Nach dem Förderaufruf können bis zum jeweils angegebenen Stichtag Anträge auf Förderungen beim Projektträger Karlsruhe eingereicht werden. Zur Antragstellung ist das elektronische Antragssystem „pt-outline“ zu nutzen. Der Link zur Ausschreibung und die erforderlichen Dokumente sind auf der Internetseite des Projektträgers Karlsruhe zu finden.
Die Frist für die Einreichung von Anträgen auf den Förderaufruf im Jahr 2025 endete am 15. Mai 2025. Der Zeitplan für den Förderaufruf im Jahr 2026 und den Stichtag stehen noch nicht fest.
Wer sich über die Anforderungen, das Verfahren und den Ablauf des Förderaufrufs 2025 informieren möchte, findet weitere Informationen im Förderaufruf Förderaufruf [PDF; 02/25] oder kann sich an den Projektträger Karlsruhe wenden.
Anschrift
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Projektträger Karlsruhe
Baden-Württemberg Programme (PTKA-BWP)
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Ansprechpersonen bei PTKA
Dr.-Ingenieurin Jennifer Hrabowski
Telefon: 0049 721 608 24998
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Vincent Weyershausen
Telefon: 0049 721 608 24209
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