17 Maßnahmen

Sofortprogramm Klimaschutz und Energiewende

Das Sofortprogramm Klimaschutz und Energiewende soll den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben und schädliche Treibhausgasemissionen drastisch reduzieren.

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Kohlendioxid-Icon auf einer Wolke aus grünen Blättern

Unmittelbar nach der Regierungsbildung im Mai 2021 hat die Landesregierung ein Sofortprogramm Klimaschutz und Energiewende beschlossen, um den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben und schädliche Treibhausgasemissionen drastisch zu reduzieren. Dadurch soll ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der ehrgeizigen baden-württembergischen Klimaziele geleistet werden, die im Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz verankert sind. Bereits 2040 – und damit fünf Jahre früher als der Bund und zehn Jahre früher als die Europäische Union – soll das Land klimaneutral sein. Bis 2030 sollen die Treibhausgasemissionen um mindestens 65 Prozent gegenüber 1990 fallen.

Die Zuständigkeiten für die Umsetzung der 17 Maßnahmen des Sofortprogramms liegen bei verschiedenen Ministerien und sind teilweise ressortübergreifend angelegt:

  • Vergabeoffensive für die Vermarktung von Staatswald- und Landesflächen für die Windkraftnutzung
  • Nutzung landeseigener Gebäude und Grundstücke für Freiflächen-, Dach- und Fassaden-Photovoltaik
  • Einsatz für den Ausbau von Freiflächen-Photovoltaik
  • Einführung eines CO2-Schattenpreises für die Sanierung und den Neubau von Landesliegenschaften
  • Prüfung eines Klimavorbehalts für neue und fortzuschreibende Förderprogramme sowie Berücksichtigung von Klima- und Nachhaltigkeitszielen in der Gesetzgebung des Landes
  • Sanierungsoffensive für landeseigene Gebäude
  • Umsetzung des beschlossenen Abwärmekonzepts
  • Unterstützung der Kommunen bei der Umsetzung der kommunalen Wärmepläne
  • Einrichtung eines Klima-Sachverständigenrats („Rat der Klimaweisen“)
  • Prüfung der Einführung eines CO2-Budgets für das Land
  • Förderprogramm für besonders innovative, klimaneutrale Wohngebiete
  • Einrichtung eines Reallabors Klimastadt
  • Klimafreundliche Kreislaufwirtschaft
  • Möglichst weitgehende Umstellung des Landesfuhrparks auf klimaneutrale Antriebe
  • Ausrichtung der Finanzpolitik des Landes am 1,5-Grad-Ziel
  • Einsatz für einen Kohleausstieg bis 2030
  • Förderprogramm für Solarparkplätze im Bestand