Die Gewinnung von Erdgas und Erdöl mittels Fracking wird bundesweit intensiv diskutiert. Angesichts der Risiken lehnt die baden-württembergische Landesregierung das Fracking zur Aufsuchung und Förderung von Kohlenwasserstoffen aus unkonventionellen Lagerstätten unter Einsatz umwelttoxischer Substanzen auch weiterhin ab. Das Bundesgesetz mit weitreichenden Verboten trat Anfang 2017 in Kraft. Aktuell gibt es keine Vorhaben (Untersuchungen oder Bohrungen) in Baden-Württemberg mit dem Ziel der Aufsuchung oder Gewinnung von Erdöl oder -gas aus unkonventionellen Lagerstätten.
Die im Zusammenhang mit Fracking immer wieder aufgeworfenen Fragen haben das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) zusammengestellt. Hier finden Sie Antwort auf Fragen zum bergrechtlichen Verfahren, zur Frackingmethode und zur Haltung der Landesregierung.