Wurde zwischen 1. Januar 2010 und 30. Juni 2015 in Wohngebäuden eine Heizanlage ausgetauscht, müssen 10 Prozent der Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugt werden. Sie haben die Wahl zwischen Solarenergie, Pellets oder Holzheizung, Bioöl oder Biogas und Wärmepumpen:
Solaranlage
Möchten Sie bei einer Öl- oder Gasheizung bleiben, kann eine thermische Solaranlage das Heizsystem ergänzen. Mit 0,04 Quadratmeter Kollektorfläche pro Quadratmeter Wohnfläche für ein Einfamilienhaus können Sie die Pflicht erfüllen. Für ein 150 Quadratmeter Haus reichen also 6 Quadratmeter Sonnenkollektoren. Diese Kollektorgröße genügt unabhängig davon, ob damit tatsächlich 10 Prozent des Wärmebedarfs gedeckt werden. Die klare Vorgabe soll die praktische Umsetzung erleichtern. Natürlich dürfen Sie auch kleinere Kollektoren installieren, wenn Sie damit 10 Prozent des Wärmebedarfs decken können.
Holz/Pellets
Mit einem Pelletkessel oder einer Scheitholzheizung setzen Sie zu hundert Prozent auf erneuerbare Energien. Die gesetzlichen Vorgaben werden damit weit übertroffen. Auch Holzöfen, die bestimmte Standards einhalten sind möglich, wenn damit mindestens 25 Prozent der Wohnfläche überwiegend beheizt werden oder ein Wasser-Wärmeübertrager vorhanden ist.
Bioöl/Biogas
Sie erfüllen die Vorgaben auch, wenn Sie Ihre Heizung mindestens zu 10 Prozent mit Bioöl oder Biogas betreiben.
Wärmepumpen
Ihre Wahl kann auch auf eine Wärmepumpe fallen, mit der Sie Umweltwärme oder Abwärme nutzen. Bei elektrischen Wärmepumpen muss die Jahresarbeitszahl mindestens 3,5 betragen. Deckt die Wärmepumpe nicht den gesamten Wärmebedarf des Wohngebäudes, gilt bei der Berechnung des Pflichtanteils nur der Anteil der erzeugten Wärme als erneuerbare Energie, der mit einer Jahresarbeitszahl über 3,0 hinaus bereitgestellt wird. Mit Brennstoffen betriebene Wärmepumpen müssen eine Jahresarbeitszahl von 1,3 erreichen. Die Jahresarbeitszahl ist das Verhältnis von gewonnener Heizenergie zur eingesetzten Energie.