Ersatz-Techniken

Das können Sie alternativ tun, um das Erneuerbare-Wärme-Gesetz 2008 zu erfüllen

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: Hinweis

Die nachfolgenden Informationen beziehen sich nicht auf die aktuell gültige Fassung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG). Hat der Tausch der Heizungsanlage nach dem 30. Juni 2015 stattgefunden, gilt das Erneuerbare-Wärme-Gesetz 2015.

Wurde zwischen 1. Januar 2010 und 30. Juni 2015 in Wohngebäuden eine Heizanlage ausgetauscht, kann die Verpflichtung nach Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) auch über die folgenden Ersatzmaßnahmen erfolgen. :

Besonders gute Wärmedämmung (Fassadendämmung)

Bestimmte Bauteile, zum Beispiel Dach oder Außenwände können so gut gedämmt werden, dass sie besser sind als die Energieeinsparverordnung (EnEV) vorschreibt. Die Dämmwerte müssen die EnEV in bestimmtem Umfang übertreffen. Oder Sie kombinieren verschiedene Wärmeschutzmaßnahmen, und reduzieren den gesamten Wärmeverlust des Gebäudes. Die Anforderungen sind dann nach Gebäudealter gestaffelt. Ältere Gebäude müssen weniger gut gedämmt werden als neuere. Wenn Sie Ihr Haus bereits gedämmt haben, kann diese Maßnahme auch nachträglich angerechnet werden.

Kraft-Wärme-Kopplung

Beziehen Sie Ihre Wärme aus einer Heizungsanlage mit Kraft-Wärme-Kopplung, dann erfüllen Sie die Anforderung des EWärmeG ebenfalls, wenn der Gesamtwirkungsgrad der KWK-Anlage mindestens 70 Prozent beträgt und eine Stromkennzahl von mindestens 0,1 erreicht wird.

Anschluss an ein Fernwärmenetz (Fern-/Nahwärmenetz)

Sie genügen dem Gesetz, wenn Ihr Haus an ein Wärmenetz angeschlossen ist, das mit Kraft-Wärme-Kopplung oder mit erneuerbaren Energien arbeitet.

Photovoltaik

Haben Sie sich für eine Photovoltaik-Anlage entschieden? Wenn daneben kein Platz mehr für eine solarthermische Anlage ist, gelten die Anforderungen des Gesetzes als ersatzweise erfüllt.