Luft-Messungen

Treibhausgas-SF6-Emissionen

Schwefelhexafluorid (SF6) ist ein klimaschädliches Isoliergas, das vor allem in der Elektroindustrie zum Beispiel in Schaltschränken verwendet wird.

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qualmender Schornstein
Symbolbild

Eine vom Umweltbundesamt geförderte und im November 2025 veröffentlichte Studie der Universität Frankfurt am Main hat über Luft-Messungen in Hessen und Modellierungen für weitere Gebiete in Deutschland festgestellt: Ein ungewöhnlicher Schwerpunkt der SF6-Emissionen in Deutschland liegt in Baden-Württemberg. In Bad Wimpfen bei Heilbronn hat mit der Firma Solvay der europaweit einzige Produzent von SF6 seinen Sitz.

Was ist passiert?

Das Studienteam der Universität Frankfurt arbeitete in diesem Forschungsprojekt mit einer neuen Methode und wandte diese für verschiedene großflächige Gebiete an. Jedes dieser Gebiete hat die Größe von etwa der halben Landesfläche Baden-Württembergs. Eines dieser Gebiete liegt im nördlichen Landesteil von Baden-Württemberg. Bei den Analysen der Messreihen ihrer Station auf dem Feldberg in Hessen stellten sie fest, dass die dort gemessenen Emissionen von SF6 um ein Vielfaches höher liegen als zu erwarten gewesen wäre. Über entsprechende Berechnungen und Modellierungen ließen sich diese hohen Messwerte auf das oben genannte Gebiet im Norden Baden-Württemberg zurückführen. Über das hessische Umweltministerium entstand der Kontakt zwischen dem Forscherteam und den Behörden in Baden-Württemberg.

Der Studienleiter, Prof. Dr. Andreas Engel, stellte im Februar 2024 im Umweltministerium Baden-Württemberg seine Roh-Untersuchung vor. Im April 2024 wurden weitere Berechnungen vorgelegt und erörtert. Unmittelbar im Anschluss ging die zuständige Aufsichtsbehörde, das Regierungspräsidium Stuttgart, auf die Firma Solvay als die wahrscheinlichste Emissionsquelle zu.

Im Rahmen der behördlichen Überwachung hat das Regierungspräsidium Stuttgart die Firma Solvay aufgefordert, zusätzliche Untersuchungen durchzuführen und mögliche Leckagen zu finden und zu beseitigen.

Im Zuge dieser aufwändigen Untersuchungen wurden bislang unerkannte SF6-Emissionen identifiziert. Allerdings gab es offenbar nicht das eine – leicht zu behebende – Leck. Die Gründe für die deutlich überhöhten Werte haben mehrere Ursachen an unterschiedlichen Punkten der hochkomplexen Anlage. Daher erfolgten seit Mitte 2024 fortlaufende Überprüfungen und Änderungen an der Anlage. Das Unternehmen hat dem Regierungspräsidium Stuttgart frühzeitig einen umfänglichen Maßnahmenplan vorgelegt, dessen schrittweise Umsetzung die Behörde engmaschig begleitet hat.

Ein externes, akkreditiertes Institut hat mehrere Messreihen durchgeführt, um den Erfolg der Maßnahmen zu prüfen. Bisher vorliegende Ergebnisse zeigen, dass die SF6-Emissionen bis September 2025 um 80 Prozent reduziert werden konnten. Damit lagen sie allerdings weiterhin zu hoch.

Eine weitere angeordnete Messung Anfang November 2025 ergab, dass die Anlage die geltenden Vorschriften inzwischen weitestgehend einhält, allerdings nicht in allen Betriebszuständen.

Im November 2025 hat das Regierungspräsidium die Maßnahmen auch in einer formalen Anordnung festgesetzt. Diese umfasste technische Maßnahmen an der Anlage, ein Überwachungskonzept zur Eigenkontrolle der SF6-Emissionen sowie weitere Maßnahmen zur Überprüfung und Verringerung von Emissionen.

Umgang mit der Firma Solvay

Umweltministerium und Regierungspräsidium haben die Studie als ernstzunehmenden Hinweis gewertet, dass Solvay die Quelle für die überhöhten SF6-Emissionen sein kann.

Solvay ist der einzige Ort mit einem in Frage kommenden relevanten SF6-Aufkommen in Baden-Württemberg, der bekannt ist. Aufgrund der Modellierung der Studie mit einem sehr großen Erfassungsgebiet reichen die Studienergebnisse zwar nach den Regeln der Logik, aber nicht unter harten juristischen Gesichtspunkten aus, um rechtlich gegen Solvay vorzugehen.

Daher erfolgte dann die Anordnung des Regierungspräsidiums für unabhängige Messungen vor Ort, die den Erfolg der Maßnahmen zur Leckfindung und Schließung belegen müssen.

Der Fokus der Überwachungsbehörde Regierungspräsidium Stuttgart liegt auf einer möglichst schnellen Umsetzung von Maßnahmen, um SF6-Emissionen zu vermeiden.

Das Land Baden-Württemberg und Solvay haben im Dezember 2025 einen zeitlich befristeten Vertrag für einen eng überwachten Testbetrieb geschlossen. Im Rahmen des Testbetriebs wurden Maßnahmen auf ihre Wirkung überprüft und Schwachstellen identifiziert.

Die Maßnahmen haben zu weiteren Verbesserungen geführt. Die Messergebnisse zeigen, dass die zulässigen Werte im regulären Anlagenbetrieb im Tagesdurchschnitt eingehalten werden. Die Auswertungen zeigen jedoch auch, dass es in einzelnen Betriebszuständen weiterhin zu deutlich höheren Emissionen kommt. Nach Auswertung des Testbetriebs haben das Land Baden-Württemberg und Solvay deshalb einen Folge-Vertrag geschlossen. Oberstes Ziel bleibt die weitere Reduktion der Emissionen des klimaschädlichen Gases SF6.  Weitere technische Maßnahmen werden während der nun folgenden Umsetzungsphase durch Messungen weiterhin eng begleitet und überwacht.

Das Verfahren der durch Solvay erhobenen Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart gegen die nachträgliche Anordnung des Regierungspräsidiums ist weiterhin ruhend gestellt.  

Rechtlicher Rahmen

Die Firma Solvay hat ab Mai 2024 einen Maßnahmenplan mit umfangreichen Maßnahmen aufgestellt und umgesetzt und mit dem Regierungspräsidium abgestimmt. Eine förmliche Anordnung war daher zu einem frühen Zeitpunkt aus rechtlicher Sicht nicht verhältnismäßig. Erst zum Ende wurden auf Dauer angelegte Anforderungen (Präzisierung des Grenzwertes und Durchführung offizieller Messungen) mit Blick in die Zukunft in der nachträglichen Anordnung festgesetzt.

Weitergehende Schritte bis hin zu einer Stilllegung der Produktion waren zu keinem Zeitpunkt rechtlich haltbar. Die Stilllegung einer Anlage ist im Bundes-Immissionsschutzgesetz nur begründbar, wenn durch einen Pflichtverstoss eine unmittelbare Gefährdung der menschlichen Gesundheit oder eine unmittelbare erhebliche Gefährdung der Umwelt verursacht werden. Langfristig wirkende Klimagase werden von dieser Regelung nicht erfasst.